Wasser-Wissen


Abschreibung

(amortization, depreciation allowance) Allgemein: Betriebwirtschaftlicher Begriff für die rechnerische Ermittlung der Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände; die Abschreibung geht u.a. in die Kalkulation der Amortisation ein.

Bei Abwasserreinigungsanlagen und Anlagen zum produktionsintegrierten Umweltschutz ist im Wesentlichen die Abschreibung die Erfassung des Aufwands, der durch die Entwertung von Anlagenteilen, besonders des investierten Vermögens eintritt.

Abschreibungsgründe können dabei u.a. sein:

  • ruhender Verschleiß (z. B. durch Verwittern von Gebäuden)
  • Gebrauchsverschleiß (z. B. durch Abnutzung von Maschinen und Maschinenteilen)
  • außerordentlicher Verschleiß (z. B. durch Brand, Unfälle, Naturkatastrophen)
  • Zeitablauf (z. B. bei Patenten neuer Verfahren)
  • wirtschaftliche Überholung (Verringerung des Nutzwerts von Aggregaten durch Erfindung wirtschaftlicher arbeitender Anlagen)
  • Nachfrageverschiebungen, infolge deren eine Anlage nicht mehr ausgenutzt werden kann (z.B. innerbetriebliche Wasserrückhaltung und dadurch geringere Abwassermenge in kommunalen Anlagen)
  • fallende Wiederbeschaffungspreise für das abzuschreibende Gut
  • bilanz- und steuerpolitische Erwägungen.

Abschreibungsmethoden: Die je Zeiteinheit (Jahr) in der Buchhaltung zu verrechnenden Abschreibungsbeträge können entweder nach Maßgabe der Inanspruchnahme der Anlagen oder nach Maßgabe der Zeit bemessen werden. Bei der Abschreibung nach der Zeit unterscheidet man Abschreibung mit gleichbleibenden, fallenden (arithmetisch oder geometrisch fallend) und steigenden Jahresbeträgen.

Für die einkommensteuerrechtliche Bilanz ist die Höhe der Abschreibung (Absetzung für Abnutzung - AfA) durch Richtlinien in Prozentsätzen vom Anschaffungswert festgelegt.

ww

Impressum / Datenschutzerklärung