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Abschreibung(amortization, depreciation allowance) Allgemein: Betriebwirtschaftlicher Begriff für die rechnerische Ermittlung der Wertminderungen betrieblicher Vermögensgegenstände; die Abschreibung geht u.a. in die Kalkulation der Amortisation ein. |
Bei Abwasserreinigungsanlagen und
Anlagen zum produktionsintegrierten Umweltschutz ist im Wesentlichen die Abschreibung die Erfassung des Aufwands, der durch die Entwertung von
Anlagenteilen, besonders des investierten Vermögens eintritt.
Abschreibungsgründe können dabei u.a. sein:
Abschreibungsmethoden: Die je Zeiteinheit (Jahr) in der Buchhaltung zu verrechnenden Abschreibungsbeträge können entweder nach Maßgabe der Inanspruchnahme der Anlagen oder nach Maßgabe der Zeit bemessen werden. Bei der Abschreibung nach der Zeit unterscheidet man Abschreibung mit gleichbleibenden, fallenden (arithmetisch oder geometrisch fallend) und steigenden Jahresbeträgen. Für die einkommensteuerrechtliche Bilanz ist die Höhe der Abschreibung (Absetzung für Abnutzung - AfA) durch Richtlinien in Prozentsätzen vom Anschaffungswert festgelegt. ww |