Wasser-Wissen


Abwasserbeitrag

(wastewater charge) Die Städte und Gemeinden erheben zur Deckung des anfallenden Aufwandes der Abwasserentsorungung (z.B. für die Erweiterung und Erneuerung der öffentlichen Anlagen zur Abwasserbeseitigung einen Abwasserbeitrag, der in einer entsprechenden Beitragssatzung festgelegt wird. Beitragsmaßstab ist im allgemeinen 

a) für den Teilbetrag für die Abwassersammelleitungen die Grundstücksfläche und die zulässige Geschossfläche des Grundstücks

b) für den Teilbetrag für die öffentliche Abwasserbehandlungsanlage die zulässige Geschossfläche des Grundstücks.

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