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allgemein anerkannte Regeln der Technik(AaRdT) im Technischen u. Umweltschutzrecht gebrauchter Begriff, der als Maßstab für die Anwendung eines Verfahrens die Anerkennung durch die Mehrheit der auf einem speziellen Gebiet tätigen Fachleute voraussetzt. Siehe auch Stand der Technik. |