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Anschluss- und BenutzungszwangDurch Satzung der Kommunen oder der Verbände begründete Pflicht für Unternehmer, private Haushalte usw., sich der kommunalen Abwasserbeseitigung anzuschließen und ihre Anlagen zu benutzen. Die Kosten werden durch Erhebung von Beiträgen und Gebühren auf die angeschlossenen Benutzer umgelegt. Beim Abwasser können Landwirte mit dem Einverständnis der Gemeinde u.U. davon befreit werden. |