Wasser-Wissen



Dichtheitsprüfung / Dichtigkeitsprüfung

(leakage test) Eine Dichtheitsprüfung wird zur Überprüfung von Leitungssystemen und Behältern auf Leckagen durchgeführt.

Grundsätzlich wird zwischen zwei verschiedenen Bereichen unterschieden:

  1. Dichtheitsprüfung/Lecksuche an installierten Systemen (Rohrleitungen, Speicher, Kühlanlagen, Vakuumanlagen, ...)
  2. Dichtheitsprüfung an Komponenten und Systemen in der Serienproduktion (z.B. Heizkörper(-elemente), Gaszähler, Kraftstoff-behälter, Kraftstofffilter, Bremsleitungen, Leichtmetallräder, Einspritzpumpengehäuse).

Die zur Anwendung kommende Prüftechnik orientiert sich nach dem jeweiligen Anwendungsfall (Anforderungen, Randbedingungen).

Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen

Nach § 45 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen müssen Abwasserleitungen von Sachkundigen auf Ihre Dichtheit hin geprüft werden.

Zusammengefasst bedeutet das:

  • bei Neuerrichtung sind alle Grundleitungen auf Dichtheit zu prüfen,
  • wenn bestehende Abwasserleitungen geändert werden, sind sie gleichzeitig auf Dichtheit zu prüfen (ohne Änderung muss die Prüfung bis zum 31.12.2015 erfolgt sein),
  • bestehende Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten müssen früher, nämlich bis zum 31.12.2005 geprüft werden, wenn
  • durch sie industrielles oder gewerbliches Abwasser fließt und sie vor 1990 errichtet wurden
    oder
  • wenn häusliches Abwasser abgeleitet wird und die Leitungsherstellung vor 1965 erfolgte.

Die Dichtheitsprüfung muss für alle Grundleitungen nach höchstens 20 Jahren wiederholt werden. Der Dichtheitsnachweis muss von jedem Eigentümer aufbewahrt und auf Verlangen vorgelegt werden.

Bei der Dichtheitsprüfung ist auch der sogenannte Anschlusskanal ,der die Grundstücksentwässerungsanlage mit der öffentlichen Abwasseranlage verbindet, also der Kanal vom öffentlichen Straßenkanal bis einschließlich der ersten Reinigungs- bzw. Prüföffnung oder des ersten Reinigungs- bzw. Prüfschachtes auf dem Grundstück mit zu berücksichtigen.

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