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EmissionEin zentraler Begriff im Umweltschutz. Wenn etwas an die Umwelt abgegeben wird, bezeichnet man das als Emission. Emittiert werden können Rauch, Gase, Staub, Abwasser und Gerüche, aber auch Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen. Die Verursacher heißen Emittenten. Zum Schutz von Menschen und Umwelt werden in Rechtsvorschriften (Technischen Anleitungen, z.B. TA Luft, Strahlenschutzverordnung oder Rechtsverordnungen, z.B. Abwasserverordnung), Emissionsgrenzwerte festgelegt. Die Immission, d. h. das Auftreten einer Emission an dem Ort, an dem sie eine Wirkung entfaltet, unterscheidet sich davon meist erheblich (z.B. wegen Verdünnung in der Atmosphäre oder biologischem Abbau im Wasser). |
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