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EntsorgungDie Beseitigung von Abwässern, Abfällen und Abgasen; neuerdings beschränkt auf das Abfallrecht. Entsorgung umfasst das Sammeln, Lagern, Befördern, Verwerten (Entsorgungs-Verbund) sowie die Vorbehandlung zur Ablagerung und die endgültige Ablagerung von Abfällen. die Entsorgung radioaktiver Abfälle unterliegt nicht dem Abfall-, sondern dem Atomgesetz. |