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ErläuterungsberichtDer Erläuterungsbericht gibt bei Antragstellung nähere Auskünfte u.a. über Stoffspezifische und Ortspezifische Informationen |
Auszug aus dem wasserrechtlichen Erlaubnisverfahren für industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen(Regierungspräsidium Gießen, Abteilung Staatliches Umweltamt Wetzlar) Der Erläuterungsbericht hat Auskunft über Herkunft, Menge und Beschaffenheit der Abwässer sowie über Art und Umfang der Abwasservorbehandlungsanlagen zu geben. Er muss eine allgemeine Vorhabensbeschreibung und alle zum Verständnis des Antrages wichtigen Angaben enthalten. Er muss insbesondere folgende Angaben enthalten, so weit diese nicht in getrennten Anlagen zusammengestellt sind: - Kurzbeschreibung des Produktionsverfahrens unter besonderer Berücksichtigung der Anfallstellen von Abwasser - Aufstellung der in im jeweils maßgeblichen Anhang zur Abwasserverordnung durch Anforderungen nach dem Stand der Technik begrenzten Stoffe und Stoffgruppen, die in das Abwasser gelangen können - Angabe der zu erwartenden Abwassermenge, vorgesehener maximaler Abfluss je Sekunde, Stunde und Tag, Zeiten der Einleitung - Darstellung der durchgeführten und vorgesehenen Maßnahmen zur - Substitution von nach dem Stand der Technik unzulässigen Einsatzstoffen oder sonstigen besonders abwasserbelastenden Stoffen - Verminderung des Abwasseranfalles - Trennung von Abwasserteilströmen zwecks getrennter Vorbehandlung - Verminderung der Schadstofffracht - Umsetzung von Einleitungsverboten für bestimmte gefährliche Stoffe - Verfahrenstechnische Beschreibung der Abwasserbehandlungsverfahren und der dabei eingesetzten Sicherheits- und Kontrolleinrichtungen (Mess-, Regel- und Registriereinrichtungen) - Bemessung und technische Berechnung der wesentlichen Teile der Abwasserbehandlungsanlage bei Einleitungen aus dem Anwendungsbereich des Anhang 40 (Metallbe- und -verarbeitung): - Maßnahmen zur Verlängerung von Standzeiten von Prozessbädern - Maßnahmen zur Rückhaltung von Badinhaltsstoffen - Maßnahmen zur Mehrfachnutzung von Spülwasser - Maßnahmen zur Rückgewinnung und Rückführung von Badinhaltsstoffen in die Prozessbäder. |