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KanalbenutzungsgebührGebühr, für die Entsorgung von vorgeklärten Schmutzwässern, die aus Grundstückskleinkläranlagen stammen und über öffentliche Anlagen entsorgt werden. Zu einer derartigen Nutzung kommt es, wenn das öffentliche Netz eine Direkteinleitung des Schmutzwassers nicht erlaubt und eine Vorklärung mit Hilfe der Grundstückskleinkläranlage vorschreibt. |