Als Kleineinleiter im Bereich der Städte und Gemeinden kommen
oftmals in Betracht:
- Abwasser aus Grundstücken, das nicht in eine öffentliche
Kanalisation, sondern direkt in Gewässer (Grund- und
Oberflächenwasser) eingeleitet wird, das Schmutzwasser aus
Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser darstellt und dessen
Menge weniger als 8 m³/d (entspricht ca. 50 EW) beträgt. Bei der
Ermittlung der Zahl der nicht an eine zentrale Kanalisation (mit
einer Einleitungsmenge größer 8 m³/d) angeschlossenen Einwohner
ist i.d.R. von der absoluten Einwohnerzahl auszugehen.
- Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser,
welches über Kanalisationen in ein Gewässer eingeleitet wird und
die Schmutzwassermenge insgesamt an der Einleitungsstelle weniger
als 8 m³/d beträgt.
|