Wasser-Wissen



Kooperationsmodell

Rechtlich eigenständige Gesellschaft mit dem Zweck der Erfüllung der Aufgabe der Abwasserentsorgung. Gemischt-wirtschaftliche Gesellschaft zwischen Aufgabenträger als Mehrheitsgesellschafter und einem privaten Dritten. Während der Dauer des zwischen dem Aufgabenträger und der Kooperationsgesellschaft zu schließenden Entsorgungsvertrages gehört das Eigentum an den Abwasseranlagen der Gesellschaft. Die technische und kaufmännische Betriebsführung wird zumeist durch den privaten Dritten im Rahmen eines mit der Gesellschaft geschlossenen Betriebsführungsvertrages durchgeführt. Der Eintritt in die Gesellschaft als solcher ist nicht, die Betriebsführung durch den Dritten ist ausschreibungspflichtig. Sollen Eintritt an die Gesellschaft und Betriebsführung miteinander verbunden werden (Regelfall), ist beides einheitlich ausschreibungspflichtig. Sofern Betriebsführung und Bau nicht verbunden und einheitlich ausgeschrieben werden, ist der Bau der Abwasseranlagen als solcher von der Kooperationsgesellschaft auszuschreiben. Die hoheitliche Aufgabe bleibt beim Aufgabenträger.

 
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