Wasser-Wissen


Kosten

"Kosten sind der bewertete Verzehr von Gütern und Dienstleistungen, der zur Erstellung und zum Absatz der betrieblichen Leistungen sowie zur Aufrechterhaltung der Betriebsbereitschaft (Kapazitäten) erforderlich ist". Wesentlicher Bestandteil dieser Definition für einen Aufgabenträger der Abwasserentsorgung ist der verlangte Bezug des Güterverzehrs und damit der Kosten zur betrieblichen Leistungserstellung.

Kostenberechnung:
Die Kostenberechnung enthält die Kosten für die Hauptpositionen, z.B. für unterschiedliche Bodenarbeiten (€/m3), Baugrubenverbau (€/m2), Rohrmaterialien (€/m). Ebenso sind die Kosten für Grunderwerb, Ablösung von Sonderrechten, ökologische Folgekosten, Baunebenkosten (wie z.B. Ingenieurkosten, Kosten für Baugrunduntersuchungen), Steuern und Unvorhergesehenes gesondert auszuweisen.

Kostenvergleichsrechnung:
Methode zur Gegenüberstellung nutzengleicher Varianten, wobei keine Aussage zu den tatsächlich notwendigen Aufwendungen erfolgt. Die Betrachtung bleibt auf ein spezifisches Investitionsvorhaben beschränkt.

Kalkulatorische Kosten:
Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand oder Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht.

Kosten- und Leistungsrechnung:
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist in erster Linie nach innen gerichtet. Ziel ist die "Erfassung, Verteilung und Zurechnung der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung entstehen". In der Regel erfolgt eine Einteilung in die interne Kostenrechnung (Kostenstellenrechnung) und die Kalkulation (Selbstkostenrechnung). Die Kostenzurechnung erfolgt in den drei Stufen Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kalkulation (Kostenträgerrechnung).

Kostenannahme:
Die Kostenannahme enthält spezifische Kosten für die Flächenentwässerung (€/ha), Haupt- und Verbindungssammler (€/m), Sonderbauwerke (€/Stück) und die Kläranlage (€/Stück).

Kostenanschlag:
Der Kostenanschlag enthält die Investitionskosten durch Einsetzen ortsüblicher Preise in das Leistungsverzeichnis und stellt somit die detaillierteste Kostenaufschlüsselung dar. Zu berücksichtigen ist dabei aber, dass nur die Herstellungskosten für Bau- bzw. Lieferleistungen erfasst werden.

Kostenart:
Menge aller Kosten, bei denen ein bestimmtes Merkmal in gleicher Weise ausgeprägt ist.

Kostendeckung Prinzip:
Prinzip, dass der Mittelbeschaffung grundsätzlich Mittelverwendung zu folgen hat. Untersagt ist die Kostenüber- bzw. -unterschreitung. Ergeben sich am Ende des Kalkulationszeitraumes durch die Nachkalkulation Kostenüberdeckungen, so müssen diese im nächsten Kalkulationszeitraum kostenmindernd wirken. Kostenunterdeckungen müssen entsprechend innerhalb des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen werden.

Kostenerstattung durch den Baulastträger:
Anteilige Kosten für die Niederschlagsentwässerung öffentlicher Flächen sind durch den jeweiligen Baulastträger zu tragen. Die Übernahme der Kosten durch den Baulastträger erfolgt in der Regel auf vertraglicher Grundlage zwischen ihm und dem Träger der Abwasserentsorgungsaufgabe. Baulastträger sind der Bund für Bundesstraßen, das Land für Landesstraßen, der Landkreis für Kreisstraßen und die Gemeinden für gemeindliche Straßen, Wege und Plätze.

Kostenrechnungssystem:
Organisierte Struktur (System von Regeln) zur Verarbeitung von Kosteninformationen, die dabei durch zwei Merkmale charakterisiert werden: - Zeitbezug der Kosten - Sachumfang der Kostenrechnung Aufbauend auf Jahresabschluss und Wirtschaftsplan setzt die Kostenrechnung dort an, wo - eine weitere Kostenaufschlüsselung der Zahlen aus Bilanz/ GuV erforderlich ist (z.B. für Zwecke der Abgabenkalkulation) - bestimmte Kosten gar nicht oder in anderer Höhe erfasst sind (z.B. kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen). Die Kalkulation orientiert sich am Kostendeckungsprinzip.

Kostenschätzung:
Die Kostenschätzung basiert in der Regel auf Kennzahlen, wie z.B. spezifischen Kosten für Entwässerungskanäle und Verbindungssammler (profilabhängig) (€/m), nutzbare Beckenvolumina (€/m3), den umbauten Raum (Hoch-, Tiefbauteil) (€/m3), den Förderstrom von Pumpwerken
(€/(L/s) und den Anschlusswert eines Klärwerkes in Abhängigkeit vom Klärverfahren (€/EW).

Kostenstelle:
Ein betrieblicher Teilbereich, der kostenrechnerisch selbständig abgerechnet wird.

Kostenträger:
Betriebliche Leistungen, denen die entstandenen Kosten zugerechnet werden sollen; z.B. - Behandlung Niederschlagswasser - Behandlung Schmutzwasser - dezentrale Entsorgung - Kanalbenutzung.

 
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