Kostenberechnung:
Die Kostenberechnung enthält die Kosten für die
Hauptpositionen, z.B. für unterschiedliche Bodenarbeiten (€/m3),
Baugrubenverbau (€/m2), Rohrmaterialien (€/m). Ebenso sind die Kosten für
Grunderwerb, Ablösung von Sonderrechten, ökologische Folgekosten,
Baunebenkosten (wie z.B. Ingenieurkosten, Kosten für Baugrunduntersuchungen),
Steuern und Unvorhergesehenes gesondert auszuweisen.
Kostenvergleichsrechnung:
Methode zur Gegenüberstellung nutzengleicher
Varianten, wobei keine Aussage zu den tatsächlich notwendigen Aufwendungen
erfolgt. Die Betrachtung bleibt auf ein spezifisches Investitionsvorhaben
beschränkt.
Kalkulatorische Kosten:
Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand
oder Aufwand in anderer Höhe gegenübersteht.
Kosten- und Leistungsrechnung:
Die Kosten- und Leistungsrechnung ist in erster
Linie nach innen gerichtet. Ziel ist die "Erfassung, Verteilung und
Zurechnung der Kosten, die bei der betrieblichen Leistungserstellung und
-verwertung entstehen". In der Regel erfolgt eine Einteilung in die interne
Kostenrechnung (Kostenstellenrechnung) und die Kalkulation
(Selbstkostenrechnung). Die Kostenzurechnung erfolgt in den drei Stufen
Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung und Kalkulation
(Kostenträgerrechnung).
Kostenannahme:
Die Kostenannahme enthält spezifische Kosten für die
Flächenentwässerung (€/ha), Haupt- und Verbindungssammler (€/m),
Sonderbauwerke (€/Stück) und die Kläranlage (€/Stück).
Kostenanschlag:
Der Kostenanschlag enthält die Investitionskosten durch
Einsetzen ortsüblicher Preise in das Leistungsverzeichnis und stellt somit die
detaillierteste Kostenaufschlüsselung dar. Zu berücksichtigen ist dabei aber,
dass nur die Herstellungskosten für Bau- bzw. Lieferleistungen erfasst werden.
Kostenart:
Menge aller Kosten, bei denen ein bestimmtes Merkmal in gleicher
Weise ausgeprägt ist.
Kostendeckung Prinzip:
Prinzip, dass der Mittelbeschaffung grundsätzlich
Mittelverwendung zu folgen hat. Untersagt ist die Kostenüber- bzw.
-unterschreitung. Ergeben sich am Ende des Kalkulationszeitraumes durch die
Nachkalkulation Kostenüberdeckungen, so müssen diese im nächsten
Kalkulationszeitraum kostenmindernd wirken. Kostenunterdeckungen müssen
entsprechend innerhalb des Kalkulationszeitraumes ausgeglichen werden.
Kostenerstattung durch den Baulastträger:
Anteilige Kosten für die
Niederschlagsentwässerung öffentlicher Flächen sind durch den jeweiligen
Baulastträger zu tragen. Die Übernahme der Kosten durch den Baulastträger
erfolgt in der Regel auf vertraglicher Grundlage zwischen ihm und dem Träger
der Abwasserentsorgungsaufgabe. Baulastträger sind der Bund für
Bundesstraßen, das Land für Landesstraßen, der Landkreis für Kreisstraßen
und die Gemeinden für gemeindliche Straßen, Wege und Plätze.
Kostenrechnungssystem:
Organisierte Struktur (System von Regeln) zur
Verarbeitung von Kosteninformationen, die dabei durch zwei Merkmale
charakterisiert werden: - Zeitbezug der Kosten - Sachumfang der Kostenrechnung Aufbauend auf
Jahresabschluss und Wirtschaftsplan setzt die
Kostenrechnung dort an, wo - eine weitere Kostenaufschlüsselung der Zahlen aus
Bilanz/ GuV erforderlich ist (z.B. für Zwecke der Abgabenkalkulation) -
bestimmte Kosten gar nicht oder in anderer Höhe erfasst sind (z.B.
kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen). Die Kalkulation orientiert sich
am Kostendeckungsprinzip.
Kostenschätzung:
Die Kostenschätzung basiert in der Regel auf Kennzahlen,
wie z.B. spezifischen Kosten für Entwässerungskanäle und Verbindungssammler
(profilabhängig) (€/m), nutzbare Beckenvolumina (€/m3), den umbauten Raum
(Hoch-, Tiefbauteil) (€/m3), den Förderstrom von Pumpwerken
(€/(L/s) und den Anschlusswert eines Klärwerkes in Abhängigkeit vom Klärverfahren (€/EW).
Kostenstelle:
Ein betrieblicher Teilbereich, der kostenrechnerisch
selbständig abgerechnet wird.
Kostenträger:
Betriebliche Leistungen, denen die entstandenen Kosten
zugerechnet werden sollen; z.B. - Behandlung Niederschlagswasser - Behandlung
Schmutzwasser - dezentrale Entsorgung - Kanalbenutzung. |