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LandschaftsschutzgebietLandschaftsteile, die entweder besonders empfindlich, besonders schön oder zur Erholung für die Bevölkerung wichtig sind, können zum Landschaftsschutzgebiet erklärt werden. Dort dürfen Veränderungen nur noch mit besonderer Genehmigung vorgenommen werden. In Bayern z.B. gibt es über 750 Landschaftsschutzgebiete. |