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Planfeststellungsverfahren(key planning decision) Vor der Verwirklichung eines größeres Projekts werden die Pläne verschiedenen Fachbehörden (Wasserwirtschaftsamt, Landwirtschaftsamt, Landesamt für Umweltschutz u. a.) zur Stellungnahme vorgelegt. Außerdem können die von der Planung betroffenen Bürger Einsicht in die Pläne nehmen und ggf. dagegen Einwände erheben. Ziel eines solchen Verfahrens ist die Übereinstimmung bzw. Erfüllung des geplanten Projekts mit den gesetzlichen Bestimmungen, z.B. des Natur- und Umweltschutzes, zu evaluieren und die sachliche Rechtfertigung. Im Fall von Diskrepanzen verfügt die Planfeststellungsbehörde (Regierung) entsprechende Auflagen oder lehnt die beauftragte Planfeststellung, d. h. die Genehmigung des Vorhabens, ab. ww |