Wasser-Wissen


Planungshoheit

(planning jurisdiction) Die kommunale Planungshoheit umfasst das Recht der Gebietskörperschaften die jeweilige städtebauliche Entwicklung im Rahmen der Bauleitplanung eigenverantwortlich zu gestalten. Zu diesen Recht zählt auch die Planung für kommunaler Einrichtungen. Im Bereich der

Abwasserreinigungsanlagen liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde.

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