Wasser-Wissen


Schlammspeicher, Schlammspeicherung

(sludge storage tank) Da eine zu jeder Jahreszeit kurzfristig organisierbare Schlammabfuhr nicht immer sichergestellt ist, müssen Kleinkläranlagen über eine Schlammspeicherkapazität von mehreren Monaten verfügen. Da die Schlammabfuhr bei Kleinkläranlagen in größeren Zeitabständen erfolgt, ist eine ausreichende Speicherkapazität unabdingbar. Besonders große Speichervolumina für eine Stapelzeit von mindestens sechs Monaten sind erforderlich, wenn der Schlamm unmittelbar landwirtschaftlich verwertet wird, da die landwirtschaftliche Klärschlammausbringung im Winter nicht zulässig und während der Vegetationszeit nicht möglich ist. Bei technischen Kleinkläranlagen wird der in der biologischen Reinigungsstufe anfallende Sekundärschlamm periodisch in die vorgeschaltete Mehrkammergrube gefördert. Ist diese eine Mehrkammerausfaulanlage, so hat sie gleichzeitig die Funktion des Schlammspeichers. Sofern der Schlamm in Mehrkammerabsetzgruben gespeichert werden soll, ist deren Volumen um den "Schlammspeicherzuschlag" zu vergrößern. Wenn überhaupt keine Vorklärstufe mit einer ausreichenden Schlammspeicherkapazität vorhanden ist, muss ein eigener Schlammspeicher errichtet werden. Ein Sonderfall sind "vergrößerte" Belebungsbecken, bei denen das Belebungsbecken auch die Funktion des Schlammspeichers hat. Die Bemessung erfolgt nach DIN 4261, Teil 1 Kleinkläranlagen; Anlagen ohne Abwasserbelüftung; Anwendung; Bemessung und Ausführung:

Bei Anlagen mit Mehrkammerausfaulgruben als Vorklärung können diese auch die Aufgabe der Schlammspeicherung übernehmen; ein zusätzlicher Speicherraum ist nicht erforderlich. 
  • Bei Anlagen mit Mehrkammerabsetzgruben als Vorklärung können diese auch der Schlammspeicherung dienen, wenn ihr Inhalt um 0,05 m3 / EW bei Festbettreaktoren (Tropfkörper, Rotationstauchkörper, Tauchkörper) und um 0,125 m3 / EW bei Belebungsanlagen vergrößert wird (Schlammspeicherzuschlag).
  • Bei Belebungsanlagen ohne Vorklärung ist ein separater Schlammspeicher erforderlich. Das Volumen soll 0,25 m3 / EW betragen.

Große Klärwerke verfügen i.d.R. über hinreichenden Schlammspeicher durch die Dimension der Faulbehälter.

 
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