Wasser-Wissen


Schwimmbadabwasser

(swimming pool waste water) Die Anforderungen an Schwimmbadwässer weichen nur geringfügig von denen an Trinkwasser ab. Das Wasser eines Schwimmbads muss regelmäßig gereinigt und ein Teilstrom ausgetauscht werden, wodurch das Schwimmbadabwasser entsteht. Die Aufbereitung kann in drei Bereiche aufgeteilt werden:

Die Verordnungen geben vor, das Keimbelastung in Schwimmbadwässern nicht höher als 100 Keime/ml  sein darf. Nach der Filtration dürfen nicht mehr als 20 Keime/ml nachgewiesen werden. Coliforme Keime oder Escherichia Coli dürfen in einer Wasserprobe von 100 ml nicht nachgewiesen werden.

Filtration

Das mit ungelösten und koloidal gelösten organischen Stoffen verunreinigte Schwimmbadwasser muss vor der Desinfektion gefiltert werden. Die Verordnungen geben vor, dass bei öffentlichen Anlagen der gesamte Beckeninhalt stündlich über die Reinigungsstufen umgewälzt werden muss. Vor den meisten Filtrationsverfahren wird eine Fällungs-/Flockungsstufe eingesetzt, um kleinere Partikel in eine filtrierbare Form zu bringen.  Es kommen verschiedene Techniken zum Einsatz:

Desinfektion

Durch die Desinfektion wird das  Beckenwasser für den Betrieb vor Krankheitsüberträgern gesichert.

Zur Desinfektion stehen verschiedene Verfahren zur Wahl:

Im Reinwasser als auch im Schwimmbadwasser sollen mindestens 0,3 mg/l freies Chlor oder Chlordioxid vorliegen. Ein maximaler Grenzwert ist nicht vorgegeben. Dieser Wert ist i.d.R. auch im Schwimmbadabwasser aufzufinden.

Wassererneuerung

Schwimmbadwasser wird in öffentlichen Bädern regelmäßigen Abständen, zu Anteilen, durch Trinkwasser ausgetauscht. Die vorgeschriebene Frischwassermenge von 30 l pro Besucher und Tag wird neben Hygienegründen auch für die Erhaltung des Puffervermögens des Wassers zugesetzt. Durch die Fällung-Flockung entstandene Mineralsäuren werden durch Hydrogenkarbonate aus dem Wasser gepuffert. Durch das Frischwasser muss somit immer genügend Hydrogenkarbonat für die Pufferung nachgespeist werden. Die Hydrogencarbonate sollten im Beckenwasser nicht unter 0,7 mmol/l sinken.

Zuständige Regelung für Schwimmbadwässer sind u.a. enthalten in DIN 19643.

Bei Schwimmteichen hingegen fällt i.d.R. kein Abwasser an.

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