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Störfall(event of fault, breakdown) Laut 12. Verordnung zum BImSchG - der sogenannten Störfall-Verordnung - wird ein Störfall als Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs einer Industrieanlage definiert, bei der ein Stoff durch Emission, Brand oder Explosion sofort oder später eine ernste Gefahr hervorruft. Gemäß Störfall-Verordnung ist eine ernste Gefahr derart, dass durch sie das Leben von Menschen bedroht wird oder schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen zu befürchten sind, bzw. die Umwelt, insbesondere Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre oder Sachgüter geschädigt werden können. Für Kernkraftwerke ist unter Störfall ein Ereignisablauf zu verstehen, bei dessen Eintreten der Betrieb der Anlage aus sicherheitstechnischen Gründen zwar nicht fortgeführt werden kann, für den die Anlage jedoch ausgelegt ist (Auslegungsstörfall). |
Bei Abwasserkläranlagen wird in der Regel von einem Störfall gesprochen, wenn die üblicherweise eingehaltenen Einleitungsgrenzwerte in den Vorfluter durch ein plötzliches Ereignis nicht eingehalten werden können. |