Wasser-Wissen


Tensidverordnung

(tenside regulation) In Ergänzung zum Waschmittelgesetz ist am 1. 10. 1977 die Rechtsverordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Kraft getreten (sog. Tensidverordnung, BGBI 1977 I S. 244, zuletzt geändert am 04. 06. 1986, BGBI I S. 851). Danach dürfen nur solche Wasch- und Reinigungsmittel in den Verkehr gebracht werden, bei denen die anionischen und nichtionischen Tenside im Gewässer nach einem vorgeschriebenen Prüfverfahren zu mindestens 80 % primär abbaubar sind (Primärabbau).

Zur Konkretisierung des Waschmittelgesetzes trat die "Verordnung über die Abbaubarkeit anionischer und nichtionischer grenzflächenaktiver Stoffe in Wasch- und Reinigungsmitteln" in Kraft. In dieser zuletzt am 4.6.1986 geänderten Verordnung werden Mindestanforderungen an den biologischen Abbau dieser Tensidklassen (Tenside) gestellt, und zwar wird ein durchschnittlicher Abbau von 90% verlangt, der als nachgewiesen gilt, wenn eine einmalige Prüfung nach den vorgeschriebenen Messverfahren mindestens 80%igen Abbau ergibt. Dabei werden anionische Tenside als methylenblauaktive Substanz (MBAS) und nichtionische als wismutaktive (BiAS) erfasst. Als Testverfahren sind ein einfacher Auswahltest (OECD-Screening-Test) und ein Bestätigungstest (OECD-Confirmatory-Test) in einer Modellkläranlage vorgesehen. Erreicht eine Prüfsubstanz im Auswahltest binnen 19 Tagen die geforderten 80% nicht, so muss dieser Wert im Bestätigungstest nachgewiesen werden. Dass diese Tenside aber keinen umfassenden Schutz vor stark umweltbelastenden Tensiden darstellt, illustriert das Beispiel der Alkylphenolethoxylate (APEO). Diese erfüllen die Anforderung der Tenside zwar, es hat sich aber gezeigt, dass langlebige Abbauprodukte entstehen, die erheblich fischgiftiger sind als die Ausgangsverbindung. Wenn heute in Deutschland keine Haushaltsprodukte mit APEO mehr auf dem Markt sind, so ist das einer freiwilligen Vereinbarung mit den betroffenen Industrieverbänden zuzschreiben.

 

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