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Trinkwasser(drinking water) Als Trinkwasser wird ein Wasser bezeichnet, das für den Menschlichen Genuss/Gebrauch geeignet ist. Die Anforderungen an Trinkwasser, sind in den EU-Richtlinien sowie in der Trinkwasserverordnung vom 5. Dezember 1990 festgelegt. Darin heißt es u.a.: Trinkwasser soll appetitlich sein und zum Genuss anregen. Es soll farblos, klar, kühl, geruchlos und geschmacklich einwandfrei sein. Trinkwasser muss frei von Krankheitserregern sein und darf keine gesundheitsschädigenden Eigenschaften haben. Es soll keimarm sein. |
Da die genaue Zusammensetzung der Quell- und Brunnenwässer je nach geologischen Bedingungen stark voneinander abweichen können und teilweise auch auf Oberflächenwasser aus Trinkwasser-Talsperren zurückgegriffen werden muss, sind für eine große Anzahl von Inhaltsstoffen Grenzwerte festgelegt worden, deren Überschreitung (bis auf zeitlich oder örtlich begrenzte Ausnahmeregelungen) nicht zulässig ist. Daneben sind in einer Reihe von Kenngrößen weitere Parameter zur Wassergüte erfasst worden, die ebenfalls eingehalten werden müssen. Für bestimmte Trinkwasser-Grenzwerte
bietet die Trinkwasserverordnung
weitere Informationen. |