Im wasserrechtlichen Bescheid festgelegter Grenzwert, der die höchstzulässige Konzentration bestimmter
Schadstoffe/-gruppen im Abwasser vor seiner Einleitung festlegt.
Wird für die Berechnung der Abwasserabgabe herangezogen und orientiert sich an den Mindestanforderungen der
Rahmen-Abwasser-VwV.