Wasser-Wissen



Umweltgrundrecht

Art und Ausmaß staatliche garantierten Grundrechte in Bezug auf die Umweltschutzgebung. In Deutschland ist das Umweltgrundrecht festgelegt im Grundgesetz Artikel 20a:

Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung.

 
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