Januar 2003

Wasser-/Abwassernachrichten

(News-Archiv)

Trinkwasser aus der Urinschleuder

Netzeitung 31.1.2003 

Auf der Raumstation ISS ist Wasser knapp.

Wasser ist wertvoll - ganz besonders in 400 Kilometern Höhe über der Erde. An Bord der Raumfähre Columbia testet die Nasa derzeit ein System, das die Internationale Raumstation ISS weniger abhängig von teuren Wasserlieferungen machen soll. Mit Hilfe einer rotierenden Trommel wird dabei Trinkwasser aus Urin und Abwasser zurückgewonnen.

17 Liter pro Tag

Die Wasserversorgung ist eines der größten Probleme der bemannten Raumfahrt. Vor allem bei Langzeitaufenthalten müssen die Raumfahrer mit jedem Tropfen geizen. Derzeit stehen jedem Crewmitglied der Raumstation ISS pro Tag nur 17 Liter Wasser zur Verfügung. Zum Vergleich: In Deutschland liegt der tägliche Verbrauch bei etwa 130 Litern pro Kopf.

Das vom Marshall Space Flight Center (MSFC) in Huntsville (Alabama) entwickelte Filtersystem könnte die Wasserprobleme im All etwas lindern. Die «Vapor Compression Distillation» besteht aus einer Trommel, auf deren Innenwand Urin und Abwasser geleitet werden. Die Trommel dreht sich etwa viermal pro Sekunde um ihre Längsachse, um so durch die Zentrifugalkraft einen Ausgleich für die fehlende Schwerkraft im All zu schaffen.

Da in der Trommel ein Druck von nur etwa 7000 Pascal (ein Fünfzehntel des Atmosphärendrucks) herrscht, erreicht die Flüssigkeit schon bei 40 Grad Celsius ihren Siedepunkt. Das Wasser verdampft, während die unerwünschten Bestandteile an der Trommelwand haften bleiben. Schließlich wird der Wasserdampf aus der Trommel geleitet und der Druck erhöht, so dass das Wasser an der Außenwand der Trommel kondensiert. Nach dem Passieren einer Filterstufe kann es als Trink- und Waschwasser oder für die Zubereitung von Speisen genutzt werden.

Klare Flüssigkeit

An Bord der «Columbia», die zur Zeit die ISS besucht, hat sich das System bereits bewährt. Bislang arbeite das Gerät in der minimalen Schwerkraft an Bord des Shuttles einwandfrei, so Cindy Hutchens vom MSFC. «Die Daten ähneln denen, die wir am Erdboden erhalten haben. Daher sind wir sehr zuversichtlich, was die Hardware angeht.» Die Astronauten hätten die Wasserproben als klar beschrieben. Nach der Rückkehr der Columbia am kommenden Samstag sollen die Proben genauer untersucht werden. (nz/jkm)

 

Der Anschluss ist der gesetzliche Regelfall

Schweriner Volkszeitung - Lokales 30.1.2003

Gericht bestätigt Stilllegung von Kleinkläranlagen

Lüneburg Das Verwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Stilllegung von 18 Hauskläranlagen im Amt Neuhaus. Die Betroffenen wollen dagegen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen.

Jetzt hat auch das Verwaltungsgericht Lüneburg entschieden: Die Kläger, die sich gegen den Anschlusszwang an die öffentliche Abwasserentsorgung gewehrt haben, müssen ran an das Klärwerk in Zeetze. In 18 Fällen hat das Gericht den vom Landkreis Lüneburg untersagten Betrieb von Hauskläranlagen eindeutig bestätigt.

Die Kläger berufen sich darauf, dass die Gemeinde zurzeit über keine gültige Abwasserbeseitigungssatzung verfügt und daher einen Anschluss nicht erzwingen kann. Doch wer sein Abwasser aus einer Kleinkläranlage in das Grundwasser einleiten will, braucht eine wasserrechtliche Genehmigung. Die erteilt als untere Wasserbehörde der Landkreis, der sie in diesen Fällen aber nicht gewähren kann. Nach Niedersächsischem Wassergesetz darf eine Genehmigung nicht erteilt werden, wenn der öffentliche Anschluss vor der Tür liegt. In 15 der Fälle komme sozusagen erschwerend hinzu, dass die Anlagen nicht den Regeln der Technik entsprechen, sprich veraltet sind und Abwasser aus ihnen auf keinen Fall ins Grundwasser oder in ein Gewässer gelangen sollte.

Der Landkreis hatte seine Verfügungen unter Anordnung sofortiger Vollziehung erlassen, das heißt, wenn die Kläger Widerspruch einlegen sollten, was sie alle getan haben, dann hätte das keine aufschiebende Wirkung. Außerdem wurden Zwangsgelder angedroht. Die Bezirksregierung hatte vor kurzem die Widersprüche der Kläger abgelehnt. Nun hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Eilverfahren auch die sofortige Vollziehung und das Zwangsgeld für rechtmäßig erklärt. Es führt dazu aus, dass zunächst in allen Fällen der Betrieb der Kleinkläranlagen formell rechtswidrig ist, da keine wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung ins Grundwasser vorliegt. Die Gemeinde Amt Neuhaus sei für den Bereich der betroffenen Grundstücke abwasserbeseitigungspflichtig und komme ihrer Pflicht durch eine zentrale Abwasserentsorgung auch nach. Dies sei, so das Verwaltungsgericht, der gesetzliche Regelfall, egal, ob die Abwasserbeseitigungssatzung der Gemeinde wirksam ist oder nicht.

Die betreffenden Grundstückseigentümer können nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. Matthias Effenberger, Vorsitzender der Klägergemeinschaft Amt Neuhaus, in der sich die Kläger organisiert haben, bestätigte bereits, dass Beschwerde eingelegt werden soll. Der Landkreis sieht dem gelassen entgegen. Er hält die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes für richtungsweisend. Maria Nielsen

 

Landkreis-Gemeinden im Abwasser-Dilemma

Frankenpost Lokales 28.1.2003

Gesetze, Fristen, Fördermittel - doch Kommunen fehlt das Geld

Einerseits liegen Gemeinden im Landkreis Hof zuschussgünstige Baufreigaben für Abwasserprojekte vor, andererseits fehlen aber entsprechende Eigenmittel. Die gesetzliche Lage zwingt zum Bau und zur Sanierung von Klärwerken, Kanälen oder Kanalanschlüssen, doch woher soll das Geld kommen? Die Kommunalaufsicht schiebt zumal in diesen mageren Zeiten einer Neuverschuldung einen Riegel vor. Eine Zwickmühle! Zweieinhalb Stunden machten sich gestern Vormittag im Sitzungssaal des Landratsamtes Hof fast alle Bürgermeister aus dem Landkreis Hof, die beiden Hofer Landtagsabgeordneten, Vertreter des Wasserwirtschaftsamtes, der Kommunal- und Rechtsaufsicht sowie des Bayerischen Gemeindetags auf die Suche nach Wegen aus diesem Dilemma. Der Initiator moderierte: Klaus Adelt, Kreisvorsitzender des Bayerischen Gemeindestags und als Bürgermeister der Stadt Selbitz ebenfalls Betroffener.

HOF - Es ist zwar zuerst, aber nicht nur ein wirtschaftliches Problem: Moderator Klaus Adelt wies darauf hin, dass die verwaltungsrechtlichen Bescheide eine Frist setzten, die bei Nichterfüllung durchaus strafrechtliche Konsequenzen nach sich zögen. Eine Sichtweise des Sachverhalts, die Harald Hohenberger vom Landratsamt Hof unter dieser Voraussetzung bestätigte: Wenn Einleitungen vorgenommen werden, die nicht erlaubt sind.

Auf den Gemeinden lastet der Druck der Reinhalteordnung kommunales Abwasser, kurz ROkAbw genannt, eine vom Europäischen Rat 1991 erlassene Richtlinie. Ihr Ziel ist es, die Gewässergüte weiter zu verbessern. Laut ROkAbw sind gemeindliche Gebiete mit 2000 bis 15000 Einwohner bis zum 31. Dezember 2005 mit zentralen Kanalisationen auszustatten. Abweichend davon sind auch Einzelkläranlagen gestattet, unter der Voraussetzung, es liegt ein Abwasserkonzept vor, das günstigere Kosten bestätigt.

Man sei doch durchaus auf dem richtigen Weg, befand Franz Zwurtschek vom Wasserwirtschaftsamt Hof. Wer sage, man könne Investitionen im Abwasserbereich, weil meist unterirdisch am Kanalnetz verbaut, nicht sehen, der solle sich doch nur heute Bäche, Flüsse und Seen anschauen.

Über das Wasserwirtschaftsamt können die Zuschüsse abgerufen werden, wenn es gilt, marode Kanalnetze zu sanieren, Ortsteilanschlüsse an das zentrale gemeindliche Abwassernetz zu bauen oder den Anschluss an einen Abwasserverband herzustellen. Die RZWas (Richtlinien für Zuwendungen Abwasser) regelt seit Anfang der neunziger Jahre im einzelnen die Fördervoraussetzungen. Und diese RZWas ist nun neu formuliert worden, um dem Antragsstau Herr zu werden: Die Förderschwelle wurde herauf-, die Zuschüsse etwas herabgesetzt. Allerdings: Das Geld fließt schneller. Zwurtschek berichtete von ,,guten Erfahrungen`` damit in Stammbach, Sparneck, Rehau.

Doch die Kommunen zahlen mehr dabei. Eine Rechnung, präsentiert am Beispiel der Stadt Selbitz, unterstreicht das: Der Bau des Rothenbachsammlers ist nach der alten RZWas bewilligt. Die Kosten für das Projekt belaufen sich auf 1,25 Millionen Euro. Kann die Baumaßnahme nicht bis zum 31. Dezember 2003 fertiggestellt werden, wäre das Projekt nach der neuen RZWas zu beantragen. Laut einer Vergleichsberechnung brächte eine Kreditaufnahme einen Kostenvorteil innerhalb der nächsten zwölf Jahre gegenüber der RZWas 2000. ,,Warum also nicht jetzt einen Kredit aufnehmen, zumal die Tiefbaufirmen dringend auf öffentliche Aufträge angewiesen sind``, fragte der Selbitzer Bürgermeister Klaus Adelt. Ein Argument also für die Neuverschuldung? Hier aber hat zuvor die Kommunalaufsicht das Wort. Nicht nur im Landkreis steht dabei den Gemeinden das Wasser bis zum Hals. ,,Die Kommunen sind am Absaufen``, zeichnete.

Werner Schuberth von der Staatlichen Rechnungsprüfstelle Landtagsabgeordneter Alexander König ein düsteres Bild. Werner Schuberth von der Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt bestätigte es mit Blick auf die 27 Gemeinden des Landkreises Hof: ,,Ein Drittel ist noch leistungsfähig, ein Drittel steht auf der Kippe, und das letzte Drittel ist bereits heruntergefallen.`` Mit anderen Worten: Es fehlt einigen Gemeinden offenbar bereits heute das Geld, überhaupt noch an Zuschüsse für Maßnahmen im Abwasserbereich zu gelangen. So wie etwa Konradsreuth: Die bereits nach der alten RZWas bewilligte und auch schon begonnene Sanierung der Ortskanäle sowie nach der neuen RZWas bewilligten Anschlüsse der Ortsteile Oberpferdt und Silberbach liegen brach, ,,obwohl Handlungsbedraf besteht``, wie Bürgermeister Willi Koska gestern einräumte.

Amtsleiter Helmut Bopp hatte immerhin diesen Trost parat: ,,Es ist wichtig, miteinander zu reden. Entschieden werden muss je nach Einzelfall.`` Allerdings fand auch er deutliche Worte: ,,Einigen Gemeinden geht es schon dramatisch schlecht.`` Könne eine Kommunalaufsicht eine Neuverschuldung verantworten, wenn eine Gemeinde kaum mehr ihre Kredite tilgen kann, fragte er.

Doch wie sollen notwendige Vorgaben erfüllt, Ortsteile ans zentrale Kanalisationsnetz angeschlossen, marode Kanäle saniert werden? Landtagsabgeordneter König machte vor dem Hintergrund, dass Maßnahmen im Abwasserbereich ohnehin über Gebühren oder so genannte Verbesserungsbeiträge zu finanzieren seien, den Vorschlag, die Kommunalaufsicht möge in die Betrachtung der Leistungsfähigkeit einer Gemeinde diese ,,rentierlichen Schulden`` mit einfließen lassen.

Doch an der Gebührenschraube zu drehen, daran fanden viele im Saal wenig Gefallen. Abwasserintensiven Betrieben drohe dann möglicherweise der Todesstoß, hieß es. Und die so genannten Verbesserungsbeiträge seien rechtlich nicht unumstritten.

H. Schmidt vom Bayerischen Gemeindetag, eigens aus München angereist, warnte denn auch, die neue RZWas nicht zum Maßstab werden zu lassen. Die Förderschwelle müsse wieder abgesenkt werden, forderte er. Viele Gemeinden könnten sonst nicht einmal mehr Zuschüsse beantragen. Und auch der Landtagsabgeordnete Klaus Wolfrum sieht hier Handlungsbedarf im Bayerischen Umweltministerium. Das Hauptproblem sei die Sanierung der Kanäle, sagte er. Und er wünsche sich eine angemessene Berücksichtigung auch der topographischen Lage: ,,Ein Kanal im Donauries ist leichter und billiger zu bauen als einer im Frankenwald.``

Den ,,Königsweg`` aus dem Abwasser-Dilemma blieb die Diskussion schuldig. Und doch: Der Blick für ein weiteres Problem der Kommunen, für das sie wenig können, wurde geschärft. ts-r

 

Kleine "Saubermänner" im Dauertest

Schweriner Volkszeitung Lokales 28.1.2003

Bürger können sich in Dorf Mecklenburg über Kleinkläranlagen informieren

Dorf Mecklenburg Kläranlagen, ob groß oder klein, werden fast zwangsläufig zu den Themen des Frühjahres in der Region gehören. "Schuld" sind die gesetzlichen Pflichten, sie bringen Zweckverbände, Gemeinden und vor allem die privaten Haushalte in Zugzwang. Möglichst objektive Informationen sind rar aber nicht unerreichbar - z. B. in Dorf Mecklenburg.

Der kleine Hügel vor dem Tor der eigentlichen Kläranlage in Dorf Mecklenburg ist unscheinbar und hat es dennoch in sich. Steht hier doch eine in Deutschland fast einmalige Versuchsanlage für Kleinkläranlagen. Sechs verschiedene Systeme unterschiedlicher Hersteller sind aufgebaut und werden im Dauerbetrieb getestet. Außerdem, auch dafür gab es Unterstützung vom Schweriner Wirtschaftsministerium, wird Beratung angeboten. Und das Angebot, organisiert unter der Verantwortung des Zweckverbandes Wismar, wird gut angenommen, wie Uwe Meinert und Rüdiger Lahayne als extra eingestellte Berater zu berichten wissen. Denn die Kenntnisse über Aufbau und vor allem die entstehenden Kosten für die Anlagen sind meist dürftig. "Unter 6000 Euro geht gar nichts", weiß Bernd Baasner als Geschäftsführer des Zweckverbandes zu berichten. Sein Fachmann für Kleinkläranlagen, Gerhard Brauer, ergänzt, dass selbst bei günstigster Rechnung ein Wert von sechs Euro je Kubikmeter Abwasser nicht unterschritten werden kann. "Die meisten denken, einmal den Betonkörper verbuddeln, und das wars. Dabei hat jeder Eigentümer die Pflicht, mindestens einmal pro Woche die Funktionsfähigkeit zu überprüfen."Zweiter grundsätzlicher Fehler: Auch eine neue Kleinkläranlage hält nicht ewig, die meisten Garantien reichen meist nur für 15Jahre. Und die technischen Geräte - zu den meisten Anlagen gehören Pumpen, Membranen, Trommeln und Schaltschränke - verschleißen weit früher.

Kostenfaktor Nummer drei sind die Wartungsverträge. Und die beginnen nach den Erfahrungen und Berichten von Bürgern und Vertretern von Zweckverbänden bei 250 Euro pro Jahr. Und dann folgen noch die Kostenunterschiede je nach gewähltem Prinzip: Von der eigenen Teichkläranlage mit vorgeschriebener Quadratmeterzahl über Multikompaktanlage mit eigenem Tropfkörper, rotierendem Scheibentauchkörper bis zur horizontal durchströmten Pflanzenkläranlage reicht die Palette. Bauanleitungen und genaue Tipps gibt es in Dorf Mecklenburg nicht, exakte Anhaltspunkte dagegen schon. Denn letztlich muss jede Anlage vor Ort geprüft werden.

Das gilt auch für die meisten alten Klärgruben, viele sind nicht sanierbar. Für neue Kosten beim Kunden dürfte auch eine Vorschrift sorgen, die im Land in Vorbereitung ist. Danach muss bald für Anlagen, die länger als 15 Jahren laufen, ein Nachweis auf Dichtheit gebracht werden. Und der ist aufwändig und teuer.

Die Kläranlagen im Versuchsfeld sind nicht nur aufgebaut worden, sie werden auch getestet. An die 150 Liter Abwasser pro Einwohner werden über Vorfluter gesteuert nach Tagesablauf eingelassen. Zugleich wird in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen das geklärte Abwasser überprüft. Für Ergebnisse ist es noch zu früh, die Anlage läuft erst seit dem 13.Oktober. Mayk Pohle

 

Viele Kleinkläranlagen erfüllen Vorgaben nicht, 85 Prozent des Abwassers ausreichend gereinigt 

Nordkurier, den 24.01.2003 

Nur 85 Prozent des im Kreis anfallenden Abwassers sind nach Einschätzung des Sachgebietsleiter für Wasserwirtschaft im hiesigen Umweltamt, Emil Jarchow, ausreichend gereinigt. Dies liege unter anderem daran, dass sage und schreibe 68 Prozent der Kleinkläranlagen noch nicht den Vorschriften entsprächen, informierte er am Mittwoch im Landratsamt. Über Kleinkläranlagen wiederum entsorgen rund 14 Prozent der Einwohner des Kreises Müritz ihr Abwasser. Wie Jarchow erläuterte, gilt seit dem 10. Dezember vergangenen Jahres eine Neufassung der Kleinkläranlagen-Verwaltungsvorschrift. Demnach sind für alle Apparaturen dieser Art nun Wartungsverträge vorzuschreiben. Die Wartung habe durch einen Fachkundigen zu erfolgen. Als Fachkundige gelten laut Vorschrift die Hersteller "im Rahmen der Überwachung der von ihnen gefertigten Anlagen und Inhaber von Nachweisen der Fachkunde". Der Einbau einer Kläranlage durch einen Baubetrieb gelte indes nicht als Herstellung, erklärte der Sachgebietsleiter. Bis 2005 müssen alle Kleinkläranlagen darüber hinaus nicht nur mechanische, sondern auch noch biologische Klärstufen haben. Das bedeutet für jeden Hofbesitzer, der nicht angeschlossen ist, Filtergräben, Abwasserteichanlagen oder Tropfkörper zu bauen. An öffentliche Anlagen sind übrigens 82 Prozent der Einwohner des Kreises angeschlossen, vier Prozent an abflusslose Gruben.

Kleine "Saubermänner" im Dauertest

Versuchsanlage für Kleinkläranlagen in Dorf Mecklenburg: Faire Informationen für die Bürger

Schweriner Volkszeitung, den 24.01.2003 

Dorf Mecklenburg Kläranlagen, ob groß oder klein, werden fast zwangsläufig zu den Themen des Frühjahres in der Region gehören. "Schuld" sind die gesetzlichen Pflichten, sie bringen Zweckverbände, Gemeinden und vor allem die privaten Haushalte in Zugzwang. Möglichst objektive Informationen sind rar aber nicht unerreichbar - z. B. in Dorf Mecklenburg.

Der kleine Hügel vor dem Tor der eigentlichen Kläranlage in Dorf Mecklenburg ist unscheinbar und hat es dennoch in sich. Steht hier doch eine in Deutschland fast einmalige Versuchsanlage für Kleinkläranlagen. Sechs verschiedene Systeme unterschiedlicher Hersteller sind aufgebaut und werden im Dauerbetrieb getestet. Außerdem, auch dafür gab es Unterstützung vom Schweriner Wirtschaftsministerium, wird Beratung angeboten. Und das Angebot, organisiert unter der Verantwortung des Zweckverbandes Wismar, wird gut angenommen, wie Uwe Meinert und Rüdiger Lahayne als extra eingestellte Berater zu berichten wissen. Denn die Kenntnisse über Aufbau und vor allem die entstehenden Kosten für die Anlagen sind meist dürftig. "Unter 6000 Euro geht gar nichts", weiß Bernd Baasner als Geschäftsführer des Zweckverbandes zu berichten. Sein Fachmann für Kleinkläranlagen, Gerhard Brauer, ergänzt, dass selbst bei günstigster Rechnung ein Wert von sechs Euro je Kubikmeter Abwasser nicht unterschritten werden kann. "Die meisten denken, einmal den Betonkörper verbuddeln, und das war's. Dabei hat jeder Eigentümer die Pflicht, mindestens einmal pro Woche die Funktionsfähigkeit zu überprüfen."

Zweiter grundsätzlicher Fehler: Auch eine neue Kleinkläranlage hält nicht ewig, die meisten Garantien reichen meist nur für 15Jahre. Und die technischen Geräte - zu den meisten Anlagen gehören Pumpen, Membranen, Trommeln und Schaltschränke - verschleißen weit früher.

Kostenfaktor Nummer drei sind die Wartungsverträge. Und die beginnen nach den Erfahrungen und Berichten von Bürgern und Vertretern von Zweckverbänden bei 250 Euro pro Jahr. Und dann folgen noch die Kostenunterschiede je nach gewähltem Prinzip: Von der eigenen Teichkläranlage mit vorgeschriebener Quadratmeterzahl über Multikompaktanlage mit eigenem Tropfkörper, rotierendem Scheibentauchkörper bis zur horizontal durchströmten Pflanzenkläranlage reicht die Palette. Bauanleitungen und genaue Tipps gibt es in Dorf Mecklenburg nicht, exakte Anhaltspunkte dagegen schon. Denn letztlich muss jede Anlage vor Ort geprüft werden. Das gilt auch für die meisten alten Klärgruben, viele sind nicht sanierbar. Für neue Kosten beim Kunden dürfte auch eine Vorschrift sorgen, die im Land in Vorbereitung ist. Danach muss bald für Anlagen, die länger als 15 Jahren laufen, ein Nachweis auf Dichtheit gebracht werden. Und der ist aufwändig und teuer.

Die Kläranlagen im Versuchsfeld sind nicht nur aufgebaut worden, sie werden auch getestet. An die 150 Liter Abwasser pro Einwohner werden über Vorfluter gesteuert nach Tagesablauf eingelassen. Zugleich wird in Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Einrichtungen das geklärte Abwasser überprüft. Für Ergebnisse ist es noch zu früh, die Anlage läuft erst seit dem 13.Oktober. Von Mayk Pohle

 

Dreigeteilte Abwassergebühren 

Appenzeller Zeitung, 21.1.2003

Gemeinderat Oberriet schickt neues Abwasserreglement in Vernehmlassung

Oberriet. Änderungen der Gewässerschutzgesetzgebung auf Stufe von Bund und Kanton machen eine Anpassung der kommunalen Abwasserreglemente unabdingbar. Der Gemeinderat hat ein neues Reglement genehmigt und in die Vernehmlassung gegeben.

Das seit einiger Zeit in Kraft stehende Gewässerschutzgesetz und das dazugehörige kantonale Vollzugsgesetz beauftragen die Gemeinden, die Abwasserentsorgung verursachergerecht und kostendeckend zu vollziehen. Kosten, die der öffentlichen Hand aus der Abwasserbeseitigung anfallen, sind in erster Linie durch Gebühren von den Verursachern zu bezahlen. Die Gebühren haben der Belastung der Anlagen durch den Verursacher zu entsprechen. Die Gebührenansätze lassen sich kaum für einen längeren Zeitraum verbindlich festsetzen. Um die Kosten für die öffentlichen Abwasseranlagen längerfristig decken zu können, werden Gebührenanpassungen unumgänglich sein. Um die nötige Flexibilität zu wahren, enthält das Reglement nur die Grundsätze der Gebührenerhebung, nämlich die gebührenpflichtigen Personen, den Gegenstand der Gebühr und die Bemessungsgrundlagen. Die Kompetenz zur Festsetzung der wertmässigen Ansätze in einem Gebührentarif wird an den Gemeinderat delegiert. Verursachergerechte Lösung

Während sich heute die Gebühr zur Finanzierung der Betriebskosten der öffentlichen Abwasserreinigungsanlagen einzig auf den Frischwasserverbrauch abstützt, sieht das neue Reglement eine differenziertere und damit verursachergerechtere Lösung vor. Die Gebühr ist dreigeteilt und setzt sich zusammen aus einer Grund-, Schmutzwasser- und Entwässerungsgebühr. Neben diesen wiederkehrenden Gebühren wird wie bisher beim Anschluss eines Grundstückes an die Kanalisation ein einmaliger Beitrag erhoben. Grundgebühr

Für alle Grundstücke, die Abwasser in die Kanalisation einleiten, fällt eine Grundgebühr an. Diese berechnet sich nach der Grundstücksfläche und einem Faktor, der von der Zoneneinteilung abhängig ist. Mit der Grundgebühr können insbesondere der allgemeine Verwaltungsaufwand oder auch Kosten gedeckt werden, die unabhängig von der Belastung der öffentlichen Abwasseranlage anfallen. Die Höhe dieser Kosten hängt nicht unmittelbar mit der Menge des anfallenden Abwassers zusammen, weshalb sie nicht verursachergerecht umgelegt werden können. Die Erhebung einer Grundgebühr führt in solchen Fällen zu einer gerechteren Verteilung der anfallenden Kosten. Schmutzwassergebühr

Der grösste Teil des verbrauchten Frischwassers wird der Kanalisation zugeführt. Als wichtigste Finanzierungsquelle wird deshalb weiterhin eine Gebühr auf dem verbrauchten Frischwasser erhoben. Entwässerungsgebühr

Wenn in die öffentliche Kanalisation Meteorwasser eingeleitet wird, ist zudem eine Entwässerungsgebühr zu entrichten. Sie berechnet sich nach der Grundstücksfläche und einem zonenspezifischen Faktor. Bei Grundeigentümern, die einen erheblichen Teil des anfallenden, nicht verschmutzten Meteorwassers nicht in die öffentliche Kanalisation einleiten, kann die Entwässerungsgebühr auf begründetes Gesuch hin bis maximal 50 Prozent reduziert werden. An zahlreichen Sondersitzungen und Detailberatungen wurde das neue Abwasserreglement durch den Gemeinderat und die GEP-Kommission ausgearbeitet. Vor der endgültigen Verabschiedung durch den Gemeinderat wurde das Reglement vom Kantonalen Amt für Umweltschutz der aufsichtsrechtlichen Vorprüfung unterzogen.

Vernehmlassung

Das neue Abwasserreglement trägt den Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung Rechnung, insbesondere verwirklicht es das Verursacher- und das Kostendeckungsprinzip. Es bietet zukunftsgerichtete und gerechte Instrumente zur Finanzierung der Abwasserreinigung. Der Gemeinderat möchte das Reglement einem breiten Vernehmlassungsverfahren unterstellen. Bis Ende März besteht die Möglichkeit, sich schriftlich zum Abwasserreglement zu äussern. Der Gebührentarif wird vom Gemeinderat erlassen und untersteht deshalb nicht der Vernehmlassung. Um aber die Konsequenzen aus dem neuen Reglement ableiten zu können, ist es unerlässlich, auch den Gebührentarif zu kennen. Der Vernehmlassungsentwurf des Reglementes kann bei der Gemeinderatskanzlei bezogen werden. Einfacher ist es jedoch, das Reglement von der Gemeinde-Homepage herunterzuladen. Dort findet sich auch der Gebührentarif sowie eine Modellrechnung, mit der auf einfache Weise berechnet werden kann, wie hoch die Gebühren mit dem neuen Reglement im Einzelfall zu stehen kommen. Sämtliche Dokumente können unter www.oberriet.ch, Rubrik Onlineschalter, Stichwort «Abwasserreglement», bezogen werden. Zivilschutz-Probealarm

Am Mittwoch, 5. Februar, findet um 13.30 Uhr in der ganzen Schweiz der jährliche Probealarm statt. Dabei wird die Funktionsbereitschaft der über 7000 Sirenen geprüft, mit denen die Bevölkerung bei akuter Gefahr alarmiert wird. Ausgelöst wird das Zeichen «Allgemeiner Alarm», ein regelmässig auf- und absteigender Heulton von einer Minute Dauer. Es sind keine Verhaltens- und Schutzmassnahmen zu ergreifen. Wenn das Zeichen «Allgemeiner Alarm» jedoch ausserhalb der angekündigten Sirenenkontrolle ertönt, bedeutet dies, dass eine Gefährdung der Bevölkerung möglich ist. In diesem Fall ist die Bevölkerung aufgefordert, Radio zu hören, die Anweisungen der Behörden zu befolgen und die Nachbarn zu informieren. Weitere Hinweise und Verhaltensregeln finden sich auf den hintersten Seiten jedes Telefonbuches im Merkblatt «Alarmierung der Bevölkerung bei drohender Gefahr». Die Schweiz verfügt über ein flächendeckendes Warn- und Alarmsystem. Orientierung Jungbürgerfeier

Die Politische Gemeinde Oberriet führt traditionsgemäss eine Jungbürgerfeier durch. Der Schritt in die Volljährigkeit ist ein Ereignis, das mit dem Erlangen von Rechten und Pflichten verbunden ist. Die Jungbürgerfeier soll mit dazu beitragen, dass die jungen Erwachsenen darüber aufgeklärt werden, was sich in ihrem Leben nun ändert. Nicht zuletzt bietet der Anlass auch Gelegenheit, dass die Jungbürger die Gemeindevertreter kennen lernen. Die Jungbürgerfeier findet am Samstag, 21. Juni, statt und steht den Jugendlichen der Jahrgänge 1984 und 1985 offen, die in der Gemeinde Oberriet Wohnsitz haben. (gk)

Berlinwasser vermarktet Wissen mit wachsendem Erfolg im Ausland

Die Welt, den 21.01.2003 

Die Idee ist, wie alle guten Ideen, einfach: Was in Berlin gut läuft, eignet sich auch für andere Städte. Und so begannen die Berliner Wasserbetriebe schon Mitte der neunziger Jahre, damals noch ein reiner Landesbetrieb, ihr Wissen im Ausland zu vermarkten. Während die Berlinwasser Gruppe in der deutschen Hauptstadt Monopolist ist, muss sich die Tochter Berlinwasser International (BWI) allerdings mit den Branchenriesen messen: Bei Großprojekten haben die Berliner wenig Chancen gegen Vivendi Environnement (VE) und Ondeo (beide Frankreich).

Dieter Ernst setzt deshalb auf Nischen. Gute Chancen sieht der BWI-Chef in Entwicklungs- und Schwellenländern. Osteuropa hat er als Markt für Berliner Wasser- und Abwasser-Wissen ausgemacht. Interessant sind für ihn Städte mit 100 000 bis eine Million Einwohner. Die Berliner bieten ihnen ihr Technikwissen an, organisieren die Projekte und klären bei Bedarf, wie sich das Projekt finanzieren lässt. So arbeitet die BWI eng mit der neuen Mittelstandsbank des Bundes (früher Kreditanstalt für Wiederaufbau) zusammen. In Albanien haben die Berliner gerade das erste Projekt mit der Weltbank begonnen. In der Regel beteiligen sich die Wasserbetriebe dann an der Wasser- oder Abwasseranlage und stellen den Geschäftsführer.

Der Markt scheint äußerst lukrativ. Die Weltbank hat bis 2010 einen Investitionsbedarf von rund 600 Mrd. Dollar weltweit berechnet. So viel kostete es, Trinkwasser- und Abwasseranlagen neu zu bauen, instand zu halten und zu betreiben. China verzeichne derzeit die dynamischste Entwicklung, sagt Ernst. Die Berliner wollen mit dabei sein. In Nanchung entsteht derzeit eine Kläranlage mit chinesischer Projektfinanzierung und einem chinesischen Partner, was Ernst besonders freut. In Nanchung wird das Abwasser dann nach europäischen Normen aufbereitet, die Tarife sind bezahlbar, wie der BWI-Chef versichert. Nach einer bestimmten Laufzeit, in der die BWI an der Anlage verdient, geht sie an die Stadt.

Schwierigkeiten mit den beiden Großaktionären der Berlinwasser Holding - und damit seiner AG - sieht Ernst nicht, auch wenn RWE und VE stark im Ausland tätig sind. „Wir profitieren eher voneinander.“ Etwa in Namibias Hauptstadt Windhuk, wo BWI und VE gemeinsam eine Anlage managen, die aus Abwasser Trinkwasser macht. Ernst hat allerdings hausintern auch eine starke Position. Im Privatisierungsvertrag von 1997 mussten RWE und VE Berlin zusichern, das Auslandsgeschäft nach Kräften zu unterstützen.

Derzeit wirkt das BWI-Geschäft noch nicht besonders erfolgreich. 2002 schreibt das Unternehmen bei Umsatzerlösen von 7,8 Mio. Euro wohl 0,9 Mio. Euro Verlust, für 2003 rechnet Ernst mit Erlösen von zehn Mio. Euro und einem Verlust von ebenfalls 0,9 Mio. Euro. Die Arbeit der BWI sei langfristig ausgerichtet.

Ernst ist zuversichtlich, 2004 die Gewinnschwelle zu erreichen - relativ früh, existiert die BWI als eigenständige Gesellschaft erst seit 2000. In den nächsten Jahren kann Alleinvorstand Ernst großzügiger planen. Die Aktiengesellschaft ist mit 20 Mio. Euro Eigenkapital und Rücklagen in derselben Höhe ausgestattet. Nicht nur Geld soll einen Schub bringen. Ernst setzt auch auf das psychologische Element. „Eine Aktiengesellschaft ist einfach besser fürs Auftreten als eine GmbH.“
Von Björn Hartmann

Koffein entlarvt Abwasser-Sünden

20. Jan 15:40 - Netzeitung

Der tägliche Genuss einer Tasse Kaffee macht Haushalts-Abwässer als solche erkenntlich. Der tägliche Genuss einer Tasse Kaffee macht Haushalts-Abwässer als solche erkenntlich. Foto: ddp Kaffee hilft sehr vielen Menschen morgens auf die Beine. Koffein-Rückstände könnten daher genutzt werden, um Herkunft und Menge von Abwässern zu überprüfen.

Nebenwirkung des Kaffeegenusses: Anhand des Koffein-Gehalts im Meer- oder Seewasser kann die Menge der Abwasser-Einleitungen bestimmt werden. Stark erhöhte Konzentrationen der Substanz deuten demnach auf Abwässer hin, die vor der Einleitung kein Klärwerk durchlaufen haben.

Mit Spülwasser und Urin gelangen große Mengen von Koffein in die Kanalisation. Obwohl der Großteil, bis zu 99,9 Prozent, der Substanz im Klärwerk abgebaut wird, kann sie in Flüssen und Seen nachgewiesen werden, berichten Schweizer Forscher jetzt im Fachblatt «Environmental Science & Technology».

Die chemisch stabile Substanz ist ein guter Indikator für Abwassereinleitungen, sagen Ignaz Bürge von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Obst-, Wein- und Gartenbau in Wädenswil und seine Kollegen. In landwirtschaftlichen Abwässern kommt der Stoff nicht vor. Zudem lasse die Koffeinkonzentration Rückschlüsse auf andere Schadstoffe wie etwa Detergenzien aus Spülmitteln zu.

Ungeklärte Abwässer

Wie das Online-Portal der Fachzeitschrift «Nature» berichtet, haben die Forscher die Koffeinkonzentration in Abwässern ermittelt, bevor diese in Klärwerke flossen, und in stromabwärts gelegenen Flüssen und Seen. Sie schätzen, dass pro Anwohner täglich eine Koffeinmenge entsprechend einer Zehntel Tasse Kaffe in die Kanalisation gelangt.

Der nahe Zürich gelegene Greifensee passte nicht in dieses Schema: In seinem Wasser fanden sich fünfmal höhere Koffeinkonzentrationen als erwartet. Daraus schließen Bürge und seine Kollegen, dass ungeklärte Abwässer in den See eingeleitet werden.

Potenzielle Indikatoren

Bereits im März letzten Jahres hatten amerikanische Forscher eine ganze Reihe weiterer potenzieller Abwasser-Indikatoren entdeckt. Bei der Untersuchung von 139 Gewässern in 30 Bundesstaaten fanden Dana Kolpin und ihr Team vom US Geological Survey neben Koffein und Abbauprodukten des Nikotins auch Rückstände aus Schmerz-, Herz- und Bluthochdruck-Medikamenten sowie Sexualhormone aus Verhütungsmitteln.

Welchen Einfluss diese Substanzen – insbesondre die Geschlechtshormone – auf Tiere und Menschen haben, ist weitgehend unerforscht. Als Indikator eignen sich die Substanzen aber nur begrenzt, da sie nur in geringen Mengen ins Abwasser gelangen und abgebaut werden. (nz/jkm)

Entsiegeln und sparen

Stuttgarter Nachrichten - 20.1.2003

Mötzingen beim Abwasser Vorreiter in der Region

Mötzingen, Kreis Böblingen - Ein 3500-Einwohner-Ort wird zum Vorreiter in der Region Stuttgart. In Mötzingen wird seit diesem Jahr belohnt, wer Regenwasser auf seinem Grundstück behält und damit weder Kanalisation noch Kläranlage belastet.

VON ULRICH HANSELMANN

Die Region zählt 179 Städte und Gemeinden. In 178 Kommunen wird die Abwassermenge dem Frischwasserverbrauch gleichgesetzt. Jeder Haushalt zahlt also für so viel Kubikmeter Abwasser, wie er an sauberem Nass aus den Hähnen laufen lässt. In Mötzingen ist das anders. Dort wird die Abwassergebühr jetzt wie schon in etwa zehn anderen Gemeinden im Land gesplittet. Statt wie bisher 3,10 Euro kostet die aus dem Verbrauch errechnete Abwassermenge 1,85 Euro. Dazu kommen jährlich 85 Cent pro Quadratmeter versiegelte Grundstücksfläche.

Die Rechnung ist kompliziert, aber logisch: Haushalte belasten Kanalisation und Kläranlage schließlich nicht nur mit Spül-, Dusch-, Toiletten- oder Waschwasser, sondern auch mit den Mengen an Regenwasser, die von Dächern, asphaltierten Garagenzufahrten und Höfen oder sonst wie versiegelten Grundstücksflächen fließen. Oder nehmen wir einen Supermarkt, der kaum Frischwasser verbraucht und somit wenig fürs Abwasser bezahlt, aber mit seinem großen Parkplatz das Versickern verhindert.

Um das System einführen zu können, hat die Gemeinde in einem aufwendigen Verfahren alle versiegelten Flächen erfasst. Und wer jetzt noch wenig Grün ums Haus hat und damit mehr fürs Abwasser als früher bezahlen muss, wird kostenlos beraten: Entsiegeln ist eine Möglichkeit, das Anlegen von Mulden, in die Regenwasser zum Versickern und Verdunsten geleitet wird, eine andere.

Für die Kommune jedenfalls, die schon seit längerem auf die so genannte dezentrale Regenwasserbewirtschaftung setzt und bereits ihren Dorfplatz weit gehend durchlässig umgestaltet hat, soll die Rechnung aufgehen: Sie will sich den millionenschweren Ausbau des Kanalnetzes ersparen.

 

Wer Regenwasser in einen Teich leitet, bezahlt keinen Cent

Ob schmutziges Abwasser oder sauberes Regenwasser - in der Regel fließt beides über die Kanalisation in die Kläranlage. Doch langsam macht sich ein Umdenken in den Gemeinden breit.

Böblinger Boten, den 17.01.2003 

Die 3500 Einwohner große Gemeinde Mötzingen hat im Landkreis Böblingen eine Vorreiterrolle eingenommen. Seit 1. Januar 2003 gilt in dem Örtchen an der südlichen Kreisgrenze die gesplittete Abwassergebühr. Sprich: Regen- und Abwasser wird getrennt berechnet. Eine rund zweijährige aufwändige Vorarbeit ging voraus. Vor Bürgermeistern und Verwaltungsbeamten aus dem Landkreis Böblingen stellte Mötzingens Bürgermeister Thomas Sprißler im Landratsamt das Konzept vor, das auch ein Entsiegelungsprogramm beinhaltet. Sprißlers Fazit: Wir haben Geld gespart durch die Maßnahmen. Und: Es macht in kleinen Gemeinde Sinn. Die Akzeptanz schätzt der Schultes in der Bürgerschaft als sehr hoch ein.

Mötzingen habe aus der Not eine Tugend gemacht, lobte Landrat-Stellvertreter Wolf Eisenmann das Engagement von Mötzingen, das in vier neue Regenüberlaufbecken und in die Erweiterung der Kanalisation hätte sehr viel Geld investieren müssen. Rund drei Millionen Euro. Es habe damals zwei Möglichkeiten gegeben, meinte Sprißler: Entweder das vorhandene System an immer weiter steigende Abwassermengen anpassen oder das System belassen und das Abwasser anpassen. Mötzingen entschied sich für die umweltfreundliche Lösung und spart Bares. Inklusive Entsiegelungsprogramm wird Mötzingen insgesamt 2,5 Millionen Euro für das neue Konzept ausgeben.

Ökologisch handeln und dabei Geld sparen

Zu Beginn ließ die Kommune für rund 25000 Euro die rund 100 Hektar bebaute Fläche der Gemeinde befliegen. Ergebnis: 43 Prozent der Fläche sind befestigt und versiegelt. Allein drei Monate benötigte ein Rathausmitarbeiter, um die Daten aufzunehmen. Im Sommer 2002 wurden an die Grundstückseigentümer Erhebungsbögen verschickt (Rücklaufquote 93,5 Prozent), um die Befliegungdaten zu bestätigen. Das Ganze geschah in Zusammenarbeit mit einem externen Beratungsbüro, das die Gemeinde auch weiterhin begleiten wird.

Inzwischen ist im Ort auch sichtbar einiges geschehen. Der neue Dorfplatz wurde bespielsweise zu 98 Prozent entsiegelt. Oder die 50 ar Fläche des Nettomarktes wurden komplett vom Kanal genommen. Ein Vorzeigeprojekt hinsichtlich der Regenwasserbehandlung wird auch der im Bau befindliche Komplex Feuerwehrhaus/Bauhof/Jugendtreff.

Und mit einem Entsiegelungsprogramm, das jetzt startet, will die Gemeinde für Häuslesbesitzer Anreize schaffen, auf ihren Grundstücken aktiv zu werden. Dafür wird ein Bürgerbüro eingerichtet und für jedermann gibt es auf dem Grundstück eine Beratung, denn jeder benötige eine individuelle Lösung.

Bei den Gebühren wird nun völlig neu kalkuliert. Bisher kostete der Kubikmeter Abwasser 3,10 Euro, jetzt sind es nur noch 1,85 Euro. Hinzu kommen jedoch 0,85 Euro pro Jahr und pro Quadratmeter versiegelter Fläche auf dem jeweiligen Grundstück. Sprißler nannte ein Beispiel aus der Gemeinde: Bei einem Mehrfamilienhaus mit vier Partien ergab die Berechnung eine jährliche Einsparung von 200 Euro. Wer jedoch riesige versiegelte Hofflächen hat, wird künftig mehr berappen müssen. Doch jeder hat es künftig selbst in der Hand. Eine 100 Quadratmeter große asphaltierte Hoffläche, so der Schultes, könne auch vom Kanal abgekoppelt und das Regenwasser in einen Teich geleitet werden. Sprißler: Das kostet keinen Cent.

Ein anderes Beispiel in der Region ist die Stadt Ostfildern mit dem Wohngebiet Scharnhäuser Park, eine ehemalige amerikanische Kaserne. Mit einem ausgeklügelten System wird dort das Regenwasser abgeleitet. Wassergräben, Gründächer, Mulden, großzügige Baumlandschaften, kleine Rinnen und Gräben sowie als Herzstück eine riesige Kaskadentreppe sind Elemente der Regenwasserbehandlung. Aber es gab dort auch Widerstand und Gerichtsverfahren mit Anwohnern. Wir konnten nicht alle von der Funktion von notwendigen Pflasterrinnen überzeugen, meinte der dortige Leiter der Stadtwerke.

Das Abwasserrecht hat seine Tücken, so auch der Vertreter des Gemeindetags im Böblinger Landratsamt. Aber klar sei auch, das einer wie Aldi, der kaum Trinkwasser verbrauche und demnach auch wenig Abwassergebühr bezahle, bei einer gesplitteten Gebühr - weil die versiegelten Flächen riesig sind - vielleicht das Zehnfache als bisher bezahle.

Man sei auf eine starke Mitwirkungsbereitschaft der Grundstückseigentümer angewiesen, meinte Thomas Wagner vom Baurechtsamt im Landratsamt Böblingen, aber die Bedeutung des Regenwassers im Wasserrecht nehme immer mehr zu. Auch Norbert Wagner vom Wasserwirtschaftsamt sprach von Schwierigkeiten, die Oberflächenentwässerung umzusetzen, aber Ziel sei jetzt, das unbehandelte Oberflächenwasser von den Kläranlagen freizuhalten, was Kosten spare.

Die Stadt Leonberg hat den Weg einer neuen Abwasserbehandlung wieder aufgegeben und Deckenpfronns Bürgermeister Winfried Kuppler berichtete ebenfalls von einem Versuch. Für ihn war's ein Schlag ins Wasser. Fazit von Wolf Eisenmann: Es gibt keine Einheitslösung und keinen Königsweg.

 

Wenn der Keller zum Rückhaltebecken wird 

Der Neue Tag 16.1.2003

Stadtbauamt weist auf Entwässerungssatzung hin: Bis zur Rückstauebene ist jeder selbst verantwortlich

Sulzbach-Rosenberg. (räd) Starke Regenfälle verursachen immer wieder Rückstaus in der Kanalisation. Der Stadtrat befasste sich in seiner jüngsten Sitzung kurz mit diesem Thema, da bei Gewitterregen heuer schon mehrfach etliche Keller mit Abwasser "absoffen".

In diesem Zusammenhang weist das Stadtbauamt darauf hin, dass die Bürger sich laut den Bestimmungen der Entwässerungssatzung der Stadt Sulzbach-Rosenberg gegen Rückstau selbst zu schützen haben.

Großteils Mischsystem

Das Abwassernetz der Herzogstadt wird größtenteils im so genannten Mischsystem betrieben, das Schmutzwasser und Niederschlagswasser im selben Rohr ableitet. Dabei bestimmt das Niederschlagswasser die Größe des Kanalquerschnitts.

Allerdings können außerordentlich starke Niederschläge nicht berücksichtigt werden, da sie in ihrer Stärke zum einen nicht voraussehbar sind, zum anderen enorme Kanalquerschnitte benötigt würden, die wiederum unvertretbar hohe Baukosten ergäben.

So kann also bei "Jahrhundertunwettern", die in letzter Zeit immer häufiger vorkommen, eine Überlastung des Netzes auftreten, verbunden mit einem Rückstau des Abwassers in die Grundstücksanschlüsse. Rückstau verursachende Störungen können aber auch in reinen Schmutzwasserkanälen auftreten, beispielsweise durch Pumpenstörungen in Hebewerken, Rohrbrüche oder Verstopfungen.

Maßgeblich für rechtliche Verantwortlichkeit und für den Schutz vor Rückstau ist die Rückstauebene, eine imaginäre Linie, die sich auf gleicher Höhe wie die Straßenoberkante befindet. Sie stellt nämlich den höchsten Punkt eines möglichen Rückstaus dar, da selbiger maximal bis zu den Kanaldeckeln reichen kann. An diesen tritt dann das rückgestaute Abwasser aus.

Bis zur Rückstauebene ist jeder Anschlussnehmer selbst verantwortlich. Eine Sicherung der tiefliegenden Ablaufstellen - in der Regel Kellerräume - ist mit den heutigen technischen Mitteln in Form von Rückstauverschlüssen relativ einfach.

Fachmann einschalten

Beim Einbau sind verschiedene Vorschriften zu beachten, was Geräte, Einbauort und Geräteantrieb betrifft, weshalb er über einen Fachbetrieb erfolgen sollte. Mechanische Rückstauverschlüsse sind ab 300 Mark, elektronische ab 3000 Mark zuzüglich Installation zu haben.

 

Die Stadt spart mit dem Umweltschutz Geld

Neues Belüftungssystem arbeitet auf Basis der Fuzzi-Logik — Einsparung von Energiekosten

Neumarkter Narichten, den 16.01.2003 

Bei der momentanen Nässe schwer vorstellbar: Aber in Trockenperioden ist die eigentliche Quelle der Schwarzach der Auslauf der Neumarkter Kläranlage. Dass dennoch das Flüsschen unter Anglern als Forellengewässer gilt, spricht für die gute Arbeit, die Technik und Bakterien in der Anlage leisten.
Der Freistaat Bayern als Sachwalter des Gewässers „fördert“ den Umweltgedanken mit einer Abwasserabgabe, deren Höhe sich nach der Belastung mit Nährstoffen wie Phosphor, Stickstoff und Kohlenstoff bemisst.

Obwohl der Staat diese Gebühren von zwölf Mark im Jahr 1982 auf 35,75 Euro derzeit pro Schadeinheit und Jahr angehoben und gleichzeitig die zulässigen Höchstmengen heruntergeschraubt hat, kommt Neumarkt mit immer noch
125 000 Euro pro Jahr davon.

Laufend verbessert

Das liege daran, so Werner Schütt, der Verantwortliche Mann im Bauamt der Stadt, dass seit dem Baubeginn 1974 ständig an Verbesserungen gearbeitet wurde. 1994 ist das neue Klärwerk offiziell in Betrieb genommen worden. Es sei, lobt Schütt die Planer, das Ingenieurbüro Miller, vollständig unterkellert. Das habe die Verlegung weiterer Kabel und Leitungen enorm erleichtert.

Deshalb konnte auch relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit den stetig höheren Anforderungen an die Reinigungsleistung entsprochen werden. „Mehr noch“, betont Schütt, „wir sind bemüht, der Entwicklung im Land und in der EU immer einen Schritt voraus zu sein.“

So sind für Abwasseranlagen in der Größe von Neumarkt (150 000 Einwohnergleichwerte), die in Richtung Nordsee arbeiten, 75 Milligramm Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) zulässig. In Neumarkt liegt der Wert bei 20 Milligramm. CSB ist ein Hilfswert und beschreibt den Bedarf an Sauerstoff, der dem Wasser des Flusses entzogen werden müsste, wenn die im Abwasser enthaltenen chemischen Substanzen gebunden werden sollten. Ähnlich verhält es sich beim Biologischen Sauerstoffbedarf (BSB). Der zulässige Grundstickstoffgehalt wurde zum 1. August letzten Jahres über Nacht von 18 Milligramm pro Liter auf 13 Milligramm heruntergesetzt. Kein Problem für die Mannschaft um Abwassermeister Willibald Gottschalk. Er liegt derzeit bei 5,5 Milligramm. Beim Phosphat ist bei 0,5 Milligramm offenbar wirtschaftlich Ende der Fahnenstange. Der Grenzwert beträgt ein Milligramm.

Lange habe er, so Werner Schütt, nach einem System gesucht, mit dem sich die Sauerstoffversorgung der Belüftungsstraßen bedarfsgerecht regeln ließe. Die bislang verwendeten 1024 Belüftungskerzen aus Keramik sind schwer, empfindlich und müssen nach nur zwei Jahren ausgebaut und mit Ameisensäure gereinigt werden.

Die Firma Pfleiderer hat pflegeleichte Belüftungskerzen aus leichtem und stabilem Polyäthylen entwickelt, denen eine wartungsarme Lebensdauer von fünf Jahren vorausgesagt wird. In Versuchsreihen haben sie schon zwei Jahre problemlos überstanden, versicherte Antonio Giangrosso von Pfleiderer Water Systems.

Ein Nachteil der alten Anlage war, dass sie 24 Stunden täglich laufen musste und nicht komplett abgeschaltet werden konnte. Hier kam die Firma Intech ins Spiel, die ein Steuerungssystem entwickelt hat, das auf der Fuzzi-Logik basiert, die wir von der Waschmaschine kennen.

Für die Bakterien

Sensoren sagen den Turbo-Belüftern, wann sie gebraucht werden und wann nicht. Die Bakterien benötigen nämlich erstmal Sauerstoff, um Kohlenstoffe zu Kohlendioxid zu oxidieren, das in die Atmosphäre entweicht. Bei diesem Vorgang wird gleichzeitig Ammonium zu Nitrat umgebaut. Das würde, in den Fluss entlassen, zur Sauerstoffzehrung und Vergiftung des Gewässers führen.

Wird nun die Sauerstoffzufuhr gedrosselt, holen sich die Bakterien den Sauerstoff aus den Nitrat-Molekülen und das frei werdende Stickstoffgas steigt über den Himmel über dem Blomenhof.

Die mit unscharfer Logik, die dem menschlichen Verstand nachempfunden ist, ausgestattete Software ist zwar nicht billig, doch sie erspart Personaleinsatz, lässt sich mit den geringeren Abwasserabgaben verrechnen und spart Ausgaben im Energiebereich, erläuterten Michael Wimmer und Malte Jordy von Intech. Denn die Belüftung im alten Stil machte 60 Prozent dieser Strom-Kosten aus.

 

Bereits geklärtes Abwasser soll in Schmutzkanal, damit RZV kassieren kann

Kreis-Beigeordneter Weiß und Bürgermeisterin Roßberg klagen gegen Anschlusszwang - Verband und Wasserwerke verweigern Auskunft

Freie Presse, den 15.01.2003 

Das muss man sich mal vorstellen: Der Regionale Wasser- und Abwasserzweckverband (RZV) Zwickau/Werdau verlangt von vier Wildenfelser Familien, dass sie ihr bereits geklärtes Abwasser, welches gegenwärtig umweltfreundlich versickert, in den Schmutzwasserkanal des RZV leiten. Unsinn meinen die Betroffenen und weigern sich. Anschluss- und Benutzungszwang, kontert der Verband. Die Fronten sind verhärtet.
Morgen soll vom Chemnitzer Verwaltungsgericht geklärt werden, ob das geklärte Wasser in den Kanal mit dem ungeklärten Nass geleitet werden muss oder ob es weiter versickern darf. Unter den Klägern befindet sich Kreisprominenz. Immerhin legen sich in dieser Sache der Beigeordnete des Landrates, Karl Weiß, und die
1. Bürgermeisterin von Werdau, Toni Roßberg, mit dem RZV an.

Für 40.000 Mark vollbiologische Anlage gebaut.
Fakt ist: Nur wenn das Wasser im Schmutzwasserkanal landet, kann der RZV dafür Abwassergebühren verlangen. Und genau darauf hat es der Verband abgesehen. Dabei scheint es keine Rolle zu spielen, dass die vier Häuslebauer 1992 gemeinsam für immerhin 40.000 Mark eine vollbiologische Kläranlage für die Reinigung der in ihren Haushalten anfallenden Abwässer gebaut haben. Das Nass, das sie verlässt, habe fast Trinkwasserqualität.
Doch der RZV besteht auf den Anschluss- und Benutzungszwang. Er verlange, dass die Wildenfelser ihre Kläranlage weiter betreiben, was ja Kosten verursacht. Gleichzeitig will der Verband die Hausbesitzer aber noch über die Abwassergebühr zur Kasse bitten. Dass sie doppelt bezahlen sollen, sehen die Wildenfelser Familien allerdings nicht ein.
Sie würden ihre Kläranlage zwar stilllegen, aber erst, sobald die zentrale Kläranlage für die Region fertig ist. Den Kanal dafür haben sie bereits auf eigene Kosten verlegt.

Außergerichtliche Einigung gescheitert.
Doch der RZV poche auf den Anschluss- und Benutzungszwang. Selbst der Versuch einer außergerichtlichen Einigung scheiterte. Die vier Hauseigentümer hatten angeboten, den Baukostenzuschuss für die zentrale Anlage bereits jetzt, vor ihrer Inbetriebnahme, zu zahlen. Der Verband gab sich auf Anfrage von „Freie Presse“ zugeknöpft. „Da es sich um ein schwebendes Verfahren handelt, wir der juristischen Meinungsäußerung nicht vorgreifen wollen, äußern wir uns nicht dazu“, ließ Wasserwerke-Pressesprecher Peter Lalla die Lokalredaktion wissen.
Das Urteil wird mit Spannung erwartet. Experten gehen davon aus, dass sich viele weitere Haushalte im Verbandsgebiet, die gegenwärtig ihre Abwässer noch selbst klären, ebenfalls mit dem Anschluss- und Benutzungszwang konfrontiert sehen.

Filter aus altem Stoff verhindert Cholera 

14. Jan 07:04 netzeitung

Viermal übereinandergelegt kann ein Sari vor Cholera-verseuchtem Wasser schützen.
Cholera ist vor allem in Entwicklungsländern ein lebensbedrohendes Problem. Dabei könnte das Filtern des Wassers durch alten Stoff die Hälfte aller Infektionen verhindern.
Einfach, billig und möglichst lange haltbar sollte ein Filter sein, mit dem Cholera-Bakterien aus verseuchtem Trinkwasser entfernt werden können. In diversen Projekten versucht man seit Jahrzehnten den Bewohnern gefährdeter Gebiete – vor allem in den Entwicklungsländern – den Gebrauch von Nylon-Filtern oder anderen Systemen zu vermitteln. Jetzt zeigt eine Studie, dass schon alte Stoffreste als Filter ausreichen, um die Infektionsgefahr zu halbieren.

Sari als Filter

Cholera verursacht schwere Durchfallerkrankungen und führt jährlich bei zehntausenden von Menschen zum Tod. Cholerabakterien benötigen zur Vermehrung im Wasser bestimmte Plankton-Organismen, pflanzliche und tierische Einzeller in Seen und Flüssen. Durch die enge symbiotische Beziehung, so die Annahme einiger Forscher, müsste es eigentlich reichen, wenn ein Filter das Trinkwasser planktonfrei halten könnte, um auch die Cholera-Bakterien zu reduzieren.
Die Forschergruppe von Rita Colwell von der amerikanischen National Science Foundation testete diese Hypothese. Wenn Testpersonen Stücke eines alten Saris, der traditionellen Bekleidung auf dem indischen Subkontinent, beim Wasserschöpfen wenigstens vier mal übereinandergelegt über das Gefäß spannten, dann wurde das Plankton genauso effektiv zurückgehalten wie mit einem speziellen Nylonfilter.

So effektiv wie Nylon-Filter

Über eine Periode von 18 Monaten überprüften die Forscher dann, ob die Methode auch die Rate an Neuinfektionen mit Cholera senkte, schreiben sie in den «Proceedings of the National Academy of Sciences». In einer Vergleichsgruppe testeten sie die Effektivität der Nylon-Filter. In Dörfern, in denen die Verwendung der Saris als Filter trainiert wurde, sank die Zahl der Cholera-Neuinfektionen um die Hälfte. Damit erzielten die Stoffe ein besseres Ergebnis als in den Regionen, wo Nylon-Filter verteilt wurden: Dort gab es einige Cholera-Fälle mehr.

In Zukunft könnte es für Entwicklungshilfe-Organisationen einfacher sein, die Verwendung von Saris oder anderen Stoffen als Filter zu vermitteln, als den Gebrauch von Nylon-Filtern. Denn solche Stoffe seien nicht nur billiger, sondern auch jederzeit zu beschaffen, schreiben die Forscher. (nz)

Rukieten: Hausbesitzer müssen Kläranlagen bauen

Freitag, 10. Januar 2003 - Bützower Zeitung

In der Gemeinde wird es keine zentrale Abwasserentsorgung geben

Rukieten In Göldenitz und Rukieten wird es auch künftig keine zentrale Abwasseranlage geben. Die Hauseigentümer müssen sich selbst um die Entwässerung kümmern. Vor allem müssen alte Anlagen auf die neuen Standards umgerüstet werden. Die Kosten dafür tragen die Einwohner selbst. Etwa 5000 Euro kostet beispielsweise eine biologische Kleinkläranlage für ein Einfamilienhaus. "Dafür können die Hauseigentümer aber auch Fördermittel beantragen", sagt Christel Reinsch, Technische Leiterin beim zuständigen Zweckverband "Kühlung" (ZVK) in Bad Doberan. Bislang war noch nicht eindeutig klar, wie das Abwasser in den beiden Ortsteilen der Gemeinde langfristig entsorgt werden soll. "Wir brauchen jetzt endlich Klarheit", sagt Frank Becker, der amtierende Bürgermeister von Rukieten. Er erinnert sich noch an ein bereits fertiges Konzept für eine zentrale Anlage - eine Schilfgürtelanlage.

ZVK: Zentrale Lösung rechnet sich nicht Auch eine Behandlung der Abwässer von Rukieten und Göldenitz in der Anlage in Mistorf sei schon im Gespräch gewesen. Eine zentrale Lösung wird es in der Gemeinde jedoch nicht geben, erklärte gestern Christel Reinsch vom Zweckverband gegenüber SVZ. Das rechne sich alles nicht, dafür sei die Gegend zu dünn besiedelt. Fazit: Wer bereits eine neue Anlage hat, das ist bisher vor allem bei den Neubauten in Göldenitz der Fall, ist auf der sicheren Seite, muss sich nicht weiter kümmern. Die alten Anlagen jedoch müssen umgebaut oder durch neue ersetzt werden. "Spätestens bis zum 31. Dezember 2005 müssen alle Anlagen dem neuen Standard entsprechen", sagt Christel Reinsch. Das sei gesetzlich vorgeschrieben. Die Abwässer könnten nach der Behandlung dann versickern. In beiden Dörfern sei der Boden dafür gut geeignet, heißt es aus dem Zweckverband. Demnächst soll es dazu ein Informationsgespräch in der Gemeinde geben. Dann will der Zweckverband seine Vorstellungen darlegen. Auch die Einwohner müssten dann richtig informiert und beraten werden, sagt Christel Reinsch.

Tauchgang im Klärschlamm

Stuttgarter Nachrichten 10.1.2003

Abgebrochenes Rohr im Faulturm der Kläranlage

Filderstadt - Ziemlich eklig und ziemlich schwierig - die Worte beschreiben genau die spektakuläre Tauchaktion, die die Kläranlage am Fleinsbach vor dem SuperGAU retten sollte: den Ausfall des Klärschlamm-Faulturms.

VON GERHARD SCHERTLER

Äußerlich bleibt David Upton kühl, unbewegt und schlagfertig, wie es nur Engländer sein können, als er nach dem Gefühl gefragt wird, das er hat, wenn er in den Verdauungsrückständen anderer Leute tauchen muss. "Im Trinkwasser ist es schöner", sagt der Mittvierziger trocken, der im Taucheranzug so ziemlich alles macht, was sich unter den Schlagworten Schweißen, Sprengen, Spülen, Saugen - natürlich unter Wasser oder in einer anderen Flüssigkeit - einordnen lässt.

In Faulturm der Kläranlage am Fleinsbach, die das Abwasser aus der Filderstadter Teilorten Bernhausen und Sielmingen verarbeitet, galt es nach einem 3,5 Meter langen und 200 Kilogramm schweren Rohr mit einem Durchmesser von 25 Zentimetern zu suchen. Das Rohr, durch das überflüssiges Faulgas entweichen konnte, war schon vor Jahren abgebrochen und im Schlamm versunken.

Bis kurz vor Weihnachten maßen Klärmeister Martin May und seine Mitarbeiter dem Gegenstand keine allzu große Bedeutung bei, weil die Anlage ohne Probleme funktionierte. Dann ließ sich kurz vor Weihnachten der Klärschlamm nur noch zum Teil umwälzen, weil die Pumpen vom Grund des Turms nichts mehr absaugten. "Uns drohte der Super-GAU", erklärt Klärmeister Martin May den Hilferuf an die Spezialtauchfirma aus Mühlheim an der Ruhr.

Am gestrigen Mittwoch ließ sich Upton mit Hilfe eines Krans und auf einer Plattform stehend 15 Meter tief in den Schlamm hinunter. Ein Spezialanzug und ein Taucherhelm schützten dabei den Engländer vor den Krankheitserregern im Schlamm. Gefährlich blieb das Unternehmen vor allem wegen der Explosionsgefahr des Klärgases dennoch.

So richtig erfolgreich verlief die Aktion allerdings nicht. Der Taucher stieß auf dem Grund des Turms auf eine ziemlich feste Sandschicht, die die Abflüsse verstopft. Die gute Nachricht: Bei einem zweiten Tauchgang lässt sich diese Schicht absaugen und das abgebrochene Rohr bergen. Wenn auch das nicht klappt, wird es richtig teuer für die Stadt. Den Faulturm zu entleeren, zu säubern und neu zu füllen, schlägt mit 200 000 Euro zu Buche. Ein Tauchgang kostet dagegen nur 5000 Euro.

 

Bützow hält WAZ-Klage aufrecht

Schweriner Volkszeitung, 09.01.03l 

Ziel: Position im Verband stärken / Gericht entscheidet bald

Bützow Die Stadt Bützow wartet weiter auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Schwerin, ob sie aus dem Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband (WAZ) austreten kann oder nicht. Bürgermeister Lothar Stroppe informierte im Hauptausschuss darüber, dass die Klage der Stadt noch nicht behandelt wurde. Sie sei bereits einige Jahre alt, als die Stadt aufgrund hoher Beiträge unbedingt aus dem WAZ austreten wollte. 1996 war eine eigene Gesellschaft, die Bützower Wasser- und Abwasser GmbH, gegründet worden. Ziel: Die Stadt wollte die Ver- und Entsorgung selbst übernehmen. Mittlerweile hat sich das Blatt gewendet. Mit dem Betreiber Eurawasser gibt es beim Abwasser Gebührenzonen, Bützow ist in der günstigsten. Die Stadt sei mit dem WAZ zufrieden. "Die Insellösung Bützow scheidet wohl aus", so Stroppe. Dennoch werde die Klage nicht zurückgezogen. Sie bleibt ein "Faustpfand", ein Druckmittel. Wenn die Stadt Recht bekommt, würde sich ihre Position im WAZ stärken, da sie ja Optionen habe, so Stroppe. Er könne sich Bützow in einer eigenen Gebührenzone vorstellen. Hintergrund: In ländlichen Gemeinden ist Ver- und Entsorgung aufgrund langer Wege einfach teurer. Mit einer Entscheidung des Gerichtes soll noch im ersten Halbjahr 2003 zu rechnen sein. Von Frank Pubantz

 

EBZ planen Millionen-Deal mit US-Investor

Rheinpfalz Online, 08.01.03 

Cross Border Leasing nutzt Lücke im Steuerrecht aus - Boßlet sieht keine Risiken - Innenministerium mahnt zur Sorgfalt

Ein Geldregen von mehreren Millionen Euro soll rausspringen bei einem Deal der Entsorgungsbetriebe Zweibrücken (EBZ) mit einem unbekannten amerikanischen Investor. So soll das Geschäft laufen: Die EBZ vermieten dem US-Partner das Abwassersystem - die Kläranlage in der Wilkstraße und das rund 245 Kilometer lange Kanalnetz -, mieten es aber sogleich wieder zurück. Dem Investor entsteht so in den USA ein Steuervorteil, von dem er den EBZ einen Teil abgibt. Das Ganze nennt sich Cross Border Leasing (siehe Stichwort).

zum Vergrößern auf das Bild klicken Die Kläranlage in der Wilkstraße und das Kanalnetz sind Gegenstand der Verhandlungen.-ARCHIVFOTO:STEINMETZ

Auf Anfrage konkretisierte der stellvertretende EBZ-Werkleiter Werner Boßlet das Verfahren: "Kläranlage und Abwasser-Netz werden auf 99 Jahre dem Investor übertragen. Wir mieten beides zurück, mit der Option, die Anlagen nach 25 Jahren zurück zu erwerben." Praktisch ändere sich für die Zweibrücker nichts. Die EBZ seien nach dem Deal nach wie vor zuständig für die Abwasserbeseitigung, auch für die Wartung des Systems, anfallende Reparaturen und Erneuerungen. Alles wie gehabt - nur dass eben das Geld vom US-Partner am ersten Tag der Vertragslaufzeit überwiesen werde.

Wie viel das sein wird, könne er noch nicht sagen, so Boßlet. Das hänge davon ab, wie hoch der Wert von Kanälen und Kläranlage eingeschätzt wird. Anfang Oktober 2002 seien amerikanische Gutachter, Ingenieure, hier gewesen. Laut Boßlet ist das Alter der Kanäle unterschiedlich, es gebe welche von 1912, aber auch ganz neue. Die Kläranlage sei vor wenigen Jahren für 30 Millionen Mark erweitert und saniert worden.

Kaiserslautern vermietete 2000 Kläranlage und Kanal an eine amerikanische Gesellschaft. Damals seien 30 Millionen Mark für die Nachbarstadt rausgesprungen. "So viel wird es bei uns mit Sicherheit nicht sein", rechnet Boßlet mit einem Betrag unter zehn Millionen Mark beziehungsweise fünf Millionen Euro. Dieser müsse dann auch bei den EBZ bleiben und dürfe nicht in den allgemeinen Haushalt einfließen. "In anderen Bundesländern geht das, in Rheinland-Pfalz nicht", so Boßlet. Doch bringe der Deal mit den Amerikanern den Abwasser-Gebührenzahlern Vorteile: Die Zinsbelastungen könnten reduziert werden.

Bei der Investoren-Suche behilflich sei Daimler-Chrysler Capital Services (Debis) Deutschland. Boßlet: "Zusammen mit Debis sind wir derzeit dabei, aus verschiedenen Investoren den besten auszusuchen. Dies soll noch im ersten Quartal dieses Jahres geschehen." Wenn das Vertragswerk vorliege, gehe die Sache in den Stadtrat. Wobei diesem nicht der ganze Vertrag - der in Englisch abgefasst sei und 15 bis 20 Ordner umfasse - zugehe, sondern eine geraffte, deutsche Version, die die Verpflichtungen der Stadt enthalte.

Der Vertrag soll die EBZ gegen mögliche Risiken absichern, etwa gegen Währungsrisiken oder Risiken, die dadurch entstehen könnten, dass das amerikanische Steuer-System sich ändert. "Es wird ausgeschlossen, dass wir dem Investor etwas zurückzahlen müssen", versichert Boßlet. Zwar müsse die deutsche Seite sicherstellen, dass das Abwasser-System funktioniert, aber: "Wenn an der Kläranlage oder am Kanal etwas kaputt geht, sind wir sowieso dazu verpflichtet, das zu reparieren." Selbst wenn der Deal nicht zustande käme, entstünden den EBZ keine Kosten für die Vorarbeiten, die bisher geleistet wurden. "Da haben wir uns abgesichert."

Das geplante Geschäft muss neben dem Stadtrat auch dem Innenministerium als oberster Aufsichtsbehörde der Kommunen vorgelegt werden. "Bei einer Laufzeit von 99 Jahren betrifft eine solche Vereinbarung nachfolgende Generationen. Da schauen wir schon genauer hin", sagte Ministeriumssprecher Andreas Wagenführer auf Anfrage. Ohne externe Beratung kämen die Kommunen nicht aus, denn "die Vertragswerke solcher Cross-Border-Leasing-Transaktionen umfassen meist 1000 bis 1500 Seiten und sind in Englisch abgefasst." Um nicht über den Tisch gezogen zu werden, sei es sinnvoll, wenn sich den Vertrag jemand anschaue, der sich im amerikanischen Recht auskennt.

Das Cross-Border-Leasing war bereits Gegenstand einer Anfrage im Landtag. Der Abgeordnete Gerd Schreiner (CDU) wollte wissen, wie das Innenministerium zu der Sache steht. In der Antwort heißt es unter anderem, dass wegen der Komplexität der Vertragswerke - die zum großen Teil dem Recht amerikanischer Bundesstaaten unterliegen - im Einzelfall sorgfältig abgewogen werden muss, ob der ökonomische Vorteil in einem angemessenen Verhältnis steht zu den Pflichten und Risiken der Kommune. Eine genaue Auflistung aller Risiken sei wegen der Komplexität der Transaktion aber nicht möglich.

Cross Border Leasing ist nicht unumstritten. So spricht der WDR-Journalist Werner Rügemer von einem "schmutzigen Globalisierungsspiel", bei dem den Bürgern falsche Tatsachen vorgegaukelt würden. Den betroffenen Kommunen, schreibt er, entstünden hohe Risiken. Nach seinen Recherchen habe kein deutsches Ratsmitglied je einen solchen Leasing-Vertrag im Wortlaut gesehen. Die Investoren gebe es nicht, vielmehr handele es sich um Briefkastenfirmen, die von Banken in den USA und auf den Cayman Islands gegründet wurden. Die Steuervorteile seien nach US-Recht nicht zulässig, flössen aber trotzdem.

Mit der Begründung, dem Stadtrat lägen nur Teilinformationen vor, haben die Kaiserslauterer Grünen 2000 im Stadtrat gegen die Cross-Border-Leasing-Aktion in ihrer Stadt votiert. Von: Sigrid Lapp

 

 

 
Impressum / Datenschutzerklärung