Wasser-Wissen

 

 

 

Abfallarten

(waste sorts) Gemäß dem Abfallgesetz von 1986 gibt es folgende Abfallarten:

  • Abfälle aus Haushalten.
  • Abfälle, die nach ihrer Art und Menge nicht mit den in Haushaltungen anfallenden Abfällen beseitigt werden können.
  • Abfälle aus gewerblichen und sonstigen Unternehmen, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können (§ 2 Abs. 2 AbfG).
In der Regel fallen die Abfälle aus Abwasserreinigungsanlagen in die letztgenannte Kategorie.

Abfälle lassen sich sehr unterschiedlich einordnen und auch folgende in verschiedene Abfallarten unterteilen. So wird je nach der Gefährlichkeit von Abfällen zwischen 

  • überwachungsbedürftigen und
  • besonders überwachungsbedürftigen Abfällen

unterschieden. Besonders überwachungsbedürftig sind die Abfälle, die in einer speziellen Rechtsverordnung bestimmt worden sind (§ 2 Abs. 8 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz). Lediglich überwachungsbedürftig sind alle übrigen Abfälle sowie die verwertbaren Abfälle (§ 2 Abs. 8 Satz 2 KrW-/AbfG).

Insgesamt lassen sich folgende Abfallgruppen bilden (vgl. die nicht abschließende Auflistung im Anhang I des KrW-/AbfG):

  • Rückstände aller Art. Darunter fallen Produktions- und Verbrauchsrückstände aller Art,
  • Rückstände aus industriellen Verfahren (z. B. Destillationsrückstände, Schlacken),
  • Rückstände aus Verfahren zur Bekämpfung von Verunreinigungen (z. B. Luftfilterrückstände, verbrauchte Filter, Gaswaschschlamm),
  • Rückstände aus Verfahren zur maschinellen und spanenden Formgebung (z. B. Dreh- und Frässpäne) und 
  • Rückstände aus der Förderung und Aufbereitung von Rohstoffen (z. B. im Bergbau, bei der Erdölförderung)

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