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AltölAls Altöl werden mineralölhaltige Rückstände bezeichnet, die wegen ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften nicht mehr für den ursprünglichen Zweck als Öl eingesetzt werden können. Deshalb werden Altöle in der Regel als Abfälle angesehen, obwohl der Abfallbegriff im Einzelfall nicht voll zutrifft. Im übrigen gelten für Altöle die Vorschriften des mittlerweile außer Kraft getretenen Abfallgesetzes bzw. das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz. Altöl ist stark wassergefährdend und darf nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen. Konsequenterweise ist die Altölbeseitigung gesetzlich speziell im Abfallgesetz und in der Altölverordnung geregelt. |
EntsorgungEndverbraucher werden durch Informationen auf den Verpackungen für Motor- und Getriebeöl auf die Pflicht zur geordneten Entsorgung aufmerksam gemacht. Zur Entsorgung sind Rückgabestellen (z. B. bei Tankstellen) einzurichten, die die Altöle kostenfrei annehmen. Für die Altölentsorgung und -verwertung werden verschiedene Verfahren eingesetzt. |