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Auflagender wesentlichste Bestandteil von gewerbe- und immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, wasserrechtliche Erlaubnissen und Bewilligungen. In ihnen schreibt die Behörde u. a. die Begrenzungen für Emissionen vor, wie die Anlage zu betreiben oder ein Gewässer zu benutzen ist. Wird eine Auflage nicht erfüllt, so kann das den Entzug der Genehmigung, Erlaubnis oder Bewilligung zur Folge haben; es kann ordnungs- oder u.U. sogar strafrechtliche Verfolgung eintreten. |