|
Indirekteinleiter(indirect discharger) Als Indirekteinleiter bezeichnet der Gesetzgeber einen Abwasserproduzenten, der seine Abwässer im Gegensatz zum Direkteinleiter - zumeist ungereinigt bzw. vorgereinigt - über die Kanalisation und somit i.d.R. über eine kommunale Kläranlage "indirekt" in die Gewässer einleitet. Neben zahlreichen Betreiben sind alle an die Kanalisation angeschlossenen Haushalte somit ebenfalls Indirekteinleiter. Systematische Verzeichnisse über Indirekteinleiter werden im Indirekteinleiter-Kataster zusammengefasst. -- |