|
Naturschutz(nature protection, nature conservation) Schutz der Natur vor Beeinträchtigung bzw. Zerstörung des Naturhaushalts. Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft so zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln, dass »die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, die Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, die Pflanzen- und Tierwelt sowie die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft als Lebensgrundlagen des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind (siehe § 1 (1) Bundesnaturschutzgesetz). |
Die Zuständigkeit für Naturschutzfragen liegt bei den
Bundesländern. Aufgrund entsprechender Naturschutzgesetze können sie Naturschutzgebiete,
Nationalparks, Naturdenkmäler,
Landschaftsschutzgebiete und Naturparks sowie schützenswerte
Bestandteile der Natur durch Verordnung sichern. Vollzogen wird der
Naturschutz durch die Naturschutzbehörden, z.B. die Landratsämter und die
kreisfreien Städte, die Bezirksregierungen und das Umweltministerium.
ww |