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Offenlegung(disclosure) Die gesetzlich geregelte öffentliche Auslegung von Antragsunterlagen, z. B. Bebauungsplänen, Bauplänen von Kraftwerken, verbunden mit der öffentlichen Bekanntmachung eines Vorhabens durch die Behörde, wodurch eine Prüfung, gegebenenfalls ein Einspruch, durch die eventuell Betroffenen ermöglicht werden soll. Davon sind u.a. zahlreiche Bauwerke einer Abwasseranlage betroffen. ww |