Wasser-Wissen


Wasserbehörden

(water authorities) Behörden, in deren Verantwortung der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Wassergesetze der Bundesländer liegt. So gibt es in den größeren Bundesländern einen dreistufigen Verwaltungsaufbau, bestehend aus dem zuständigen Ministerium als oberster Wasserbehörde, den Regierungspräsidien als obere Wasserbehörde und den unteren Verwaltungsbehörden (Landrat/Landkreis, kreisfreie Stadt) als untere Wasserbehörde. Im Saarland und in Schleswig-Holstein gibt es nur einen zweistufigen Verwaltungsaufbau, der aus der oberen und unteren Wasserbehörde besteht. Die Länder Berlin, Bremen und Hamburg als Stadtstaaten haben wiederum eine andere Verwaltungsorganisation. Zur fachtechnischen Beratung der unteren Wasserbehörden sind Wasserwirtschaftsämter als technische Fachbehörden bestimmt. Neben den eigentlichen Wasserbehörden können für den Vollzug der Wassergesetze auch die Polizei-, die Baugenehmigungs-, die Berg-, die Gewerbe- und Planfeststellungsbehörden zuständig sein.

 
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