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Wasserbuch(water register, water book) Das Wasserbuch ist ein von den Wasserbehörden geführtes Verzeichnis über Rechtsverhältnisse an Gewässern. Wasserbücher sind nach § 37 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die diesem Gesetz unterliegenden Gewässer zu führen. Einzutragen sind insbesondere Erlaubnisse, die nicht nur vorübergehenden Zwecken dienen, Bewilligungen, alte Rechte und alte Befugnisse, Wasserschutz- und Überschwemmungsgebiete. Darüber hinaus können nach den Wassergesetzen der Länder weitere Rechtsverhältnisse eingetragen werden (z. B. Quellschutzgebiete, Anordnungen für den Hochwasserschutz, in einigen Bundesländern auch Fischereirechte). Die Einsichtnahme ist jedem bei berechtigtem Interesse gestattet. Nach den Landeswassergesetzen haben die Eintragungen weder rechtsbegründende noch rechtsändernde Wirkung. Die Wasserbücher werden von den Landkreisen geführt. |