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Wasserschutz(water protection, water safety) Schutz der Ressource Wasser vor Beeinträchtigungen der Qualität durch menschliche Eingriffe. Ein Schutz des Wassers soll über eine Haftung für jede Verunreinigung des Wassers erreicht werden. Wer in ein Gewässer oder in das Grundwasser Stoffe, die die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers verändern, einleitet oder dafür verantwortlich ist, dass sie dorthin gelangen (z. B. Ableitung von giftigen Abwässern, Auslaufen von Öl), ist zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet. Die Haftung ist eine Gefährdungshaftung, setzt also insbesondere kein Verschulden des Verantwortlichen voraus: Die Ersatzpflicht tritt allerdings nicht ein, wenn der Schaden durch höhere Gewalt verursacht worden ist. |