Wasser-Wissen


Wasserschutzgebiet

(water protection area)



Teil eines Trinkwassereinzugsgebietes, in dem zum Schutz des (Grund-)Wassers Nutzungsbeschränkungen erlassen sind. Das Wasserschutzgebiet ist ein spezielles gesetzliches Instrument, die Grundwassernutzungen für die öffentliche Wasserversorgung zu schützen. Es ist in mehrere Zonen gegliedert, für die abgestufte Handlungsbeschränkungen und Verbote gelten. Das Wasserschutzgebiet wird von der Kreisverwaltungsbehörde auf Antrag des Betreibers der Wasserversorgung festgesetzt und gekennzeichnet.
Wasserschutzgebiete können im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung zum Schutz von Gewässern vor nachteiligen Einwirkungen, zur Anreicherung des Grundwassers sowie zur Verhinderung des schädlichen Abfließens von Niederschlagswasser festgesetzt werden (vgl. § 19 Wasserhaushaltsgesetz WHG). Die Festsetzung bewirkt, dass bestimmte, im einzelnen festzulegende Handlungen in Wasserschutzgebieten verboten oder nur beschränkt zulässig sind und die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Duldung bestimmter Maßnahmen verpflichtet werden. Soweit darin eine Enteignung liegt, ist Entschädigung zu leisten. Die Festsetzung bedarf eines förmlichen Verfahrens, das in den Wassergesetzen der Länder näher geregelt ist.
 
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