Zielvorgaben(management by objectives, aim) Selbstgesteckte definierte Ziele, die zu einem bestimmten angestrebten Zeitpunkt erfüllt sein sollen. |
Im Bereich des
Gewässerschutzes gehören dazu fachlich begründete und auf die
allgemeinen Vorgaben eines Programms gestützte Bewertungsmaßstäbe für die
Qualität von Oberflächengewässern. Sie dienen dazu, den Erfolg von Maßnahmen der
Emissionsminderung sowie weiterer (produkt-bezogene, technische oder
planerische) Maßnahmen und die dadurch erreichte Entlastung oberirdischer Gewässer im
Hinblick auf die
Schutzgüter zu beurteilen.
Auf dieser Grundlage (d. h. aus dem Vergleich von Zielvorgaben mit der aktuellen Belastungssituation) ist dann zu prüfen, ob unter Berücksichtigung aller wesentlichen Gesichtspunkte weitere Maßnahmen durchzuführen sind. Zielvorgaben sind keine Grenzwerte, bei deren Nichteinhaltung zwingend Maßnahmen zu ihrer Einhaltung durchzuführen sind. Sie sind deshalb nicht mit Qualitätszielen, bei denen es sich um rechtlich verbindliche Grenzwerte oder Richtwerte handelt, gleichzusetzen. ww |