Wasser-Wissen


 

Abfall

(waste) Abfall ist der unbrauchbare Überschuss aus menschlichen Siedlungen und Produktionsstätten. Gemäß Definition im Abfallbeseitigungsgesetz ist Abfall: "bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder deren geordnete Beseitigung zur Wahrung des Wohls der Allgemeinheit insbesondere des Schutzes der Umwelt geboten ist". Eine einfachere Definition ist in der DIN 4045 zu den Grundbegriffen der Abwassertechnik nachlesbar. 

Allerdings wird ein Stoff durch eine rein subjektive Beurteilung zum Abfall (teilweise kulturelle Unterschiede), ebenso wie der gleiche Stoff durch eine andere subjektive Beurteilung zum Wertstoff werden kann. Ob ein Stoff als "Abfall" oder als "Wertstoff" eingestuft wird, hängt oft vom Standpunkt des Betrachters ab. 

Die Abfallvermeidung und Abfallverwertung haben Vorrang vor der sonstigen Entsorgung. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-AbfG) ist Abfall: "alle beweglichen Sachen, die unter die im Anhang I aufgeführten Gruppen fallen u. deren sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss".

In der Abwasserreinigung entsteht immer dort Abfall, wo Feststoffe aus dem Abwasser entfernt werden, die keiner Wiederverwertung zugeführt werden können, z.B. mittels eines Rechen, oder gelöste Stoffe durch Fällung in die ungelöste Phase überführt werden, um sie dann mechanisch aus dem Abwasser entfernen zu können. Derartige Stoffe sind bisher nur in wenigen Fällen einer wirtschaftlichen Verwertung zuzuführen. Aus Hygienischen Gründen werden sie oft der Verbrennung zugeführt.

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