Wasser-Wissen



gefährliche Stoffe

(hazardous substances) Gefahrstoffe bzw. gefährliche Stoffe sind im Chemikaliengesetz erläutert und definiert. Es handelt sich hierbei um Stoffe, Zubereitungen oder Erzeugnisse, die gefährliche Stoffe enthalten. 

Im Chemikaliengesetz sind insgesamt 12 Eigenschaften (mit insgesamt 15 Stufen der Eigenschaften) von gefährlichen Stoffen genannt:

  • explosionsgefährlich
  • brandfördernd
  • entzündlich
  • toxisch
  • gesundheitsschädlich
  • ätzend
  • reizend

Ausdrücklich ausgenommen von dieser Einteilung sind gefährliche Eigenschaften, die durch ionisierende Strahlung hervorgerufen werden können, die gesonder behandelt werden. In der Gefahrstoffverordnung ist die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Stoffe geregelt, wie auch der Umgang und die Verwendung.

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