Wasser-Wissen



Chemikaliengesetz (ChemG). 

(Chemicals Act) Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen welches 1980 eingeführt wurde. Nach dem Vorsorgeprinzip müssen neue Chemikalien vor der Einführung in den Mark Prüfungen unterzogen werden. Bis 1991 lagen EG-weit ca. 5.000 Anmeldungen vor. Die zuständige Behörde kann über den Weg von Verordnungen ein befristetes Verbot, die Bundesregierung kann generelle Verbote und Beschränkungen für einzelne Stoffe aussprechen. Bisher hat es Verordnungen z.B. zum Verbot von PCB gegeben. Dennoch können auch derartig verbotene Stoffe bedingt durch die Langzeitwirkung in auch Wässern gefunden werden.

In der Praxis handelt es sich bei dem Chemikaliengesetz um ein Anmeldeverfahren der Industrie mit Selbstkontrolle. Nicht angemeldet werden müssen Zwischenprodukte, die zwar hergestellt werden, das Werk aber nicht verlassen.

Das Chemikaliengesetz findet keine Anwendung auf Abwasser im Sinne des Abwasserabgabengesetz, soweit es in Gewässer oder Abwasseranlagen eingeleitet wird

Link zum Thema:

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikaliengesetz - ChemG)

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