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Kommission Bewertung wassergefährlicher Stoffe (KBwS)Bei der Einstufung von Stoffen in Wassergefährdungsklassen (WGK) wird das Bundesumweltministerium von der Kommission Bewertung wassergefährdender Stoffe (KBwS) beraten, die sich aus Vertretern von Bund, Ländern und Industrie sowie weiteren Fachleuten zusammensetzt. Nach Inkrafttreten der neuen Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) wird die KBwS im wesentlichen Stoffe einstufen, deren wassergefährdende Eigenschaften durch das R-Satz-Schema (Anhang 3 der VwVwS) nicht zufriedenstellend abgebildet werden. Darüber hinaus nimmt die KBwS Schiedsaufgaben war. |
Von der Kommission vorgenommene, aber noch nicht in die VwVwS eingegangene Einstufungen werden auf dieser Web-Seite als "KBwS-Beschluss" gekennzeichnet. Möglich ist auch, dass die KBwS bestehende WGK-Einstufungen aufgrund neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse verändert. In diesem Fall finden Sie sowohl den Einstufungs-Status "VwVwS" als auch den Einstufungs-Status "KBwS-Beschluss". Diese Stoffe werden dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Fortschreibung der nächsten VwVwS in den Anhängen 1 und 2 vorgeschlagen. Andere Bezeichnung: KBwS Kommission zur Bewertung wassergefährdender Stoffe. |