Wasser-Wissen


Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)

(administrative regulation for agents hazardous to waters) Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) bestimmt die Chemikalien näher, die geeignet sind, nachhaltig die physikalische, chemische oder biologische Beschaffenheit des Wassers nachteilig zu verändern und Stuft derartige Stoffe in Wassergefährdungsklassen (WGK) ein. 

Die VwVwS wird im Bundesanzeiger veröffentlicht und enthält in der Fassung von 2005 vier Anhänge:

  • Anhang 1: Liste nicht wassergefährdender Stoffe
  • Anhang 2: Liste wassergefährdender Stoffe, eingestuft in die Wassergefährdungsklassen 1 bis 3
  • Anhang 3: Beschreibung des Einstufungsvorgehens für alle Stoffe, die nicht in den Anhängen 1 und 2 genannt sind, auf der Basis von R-Satz-Einstufungen des Europäischen Gefahrstoffrechts
  • Anhang 4: Beschreibung des Vorgehens zur Einstufung von Zubereitungen und Gemischen

Der vollständige Text der VwVwS kann beim Umweltbundesamt heruntergeladen werden.

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