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Landeswassergesetz (LWG)Von den Landtagen auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassenes Landesgesetz. Die LWG regeln u.a., welche Körperschaften des öffentlichen Rechts unter welchen Bedingungen zur Abwasserbeseitigung verpflichtet sind. Die LWG enthalten oft die Ermächtigung zum Erlass von zusätzlichen Verordnungen, z.B. zur Regelung der Indirekteinleitung. |