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Phosphathöchstmengenverordnung(phosphate limit regulation) Verordnung zur Verminderung der Emissionen von Phosphaten. Aufgrund der Phosphathöchstmengenverordnung wurde der Eintrag der Phosphate aus Waschmitteln in das Abwasser in zwei Stufen bis zum 1.Januar 1984 auf ungefähr die Hälfte des Ausgangswertes vermindert. Die am 4.6.1980 erlassene Verordnung (BGBI. 1980 I S. 646) war erforderlich geworden, da Phosphate aus Wasch- und Reinigungsmitteln in stehenden und langsam fließenden Gewässern die Eutrophierung begünstigen und dadurch Gewässer schädigen konnten. Phosphor wurde in den Katalog der Schadstoffe des Abwasserabgabengesetzes vom 6.11.1990 übernommen. ww |