Den
meisten Waschmitteln gemeinsam sind als wichtigste Bestandteile Kombinationen aus verschiedenen
Tensiden und Gerüststoffen (siehe unten).
Waschmittelinhaltsstoffe sind
Schon seit dem in der Bundesrepublik Deutschland 1961 in Kraft getretenen
Detergentiengesetz werden nur biologisch gut abbaubare anionische Tenside in Waschmitteln eingesetzt.
Seit 1. September 1975 ist das Gesetz über die Umweltverträglichkeit von
Wasch- und Reinigungsmitteln in Kraft. Eine Rechtsverordnung über die biologische Abbaubarkeit von
anionischen und nichtionischen Tensiden ist ab 1. Oktober 1977 in Kraft. Sie fordert eine Abbaubarkeitsrate von 80
Prozent. Die zweite Rechtsverordnung über Höchstmengen für Phosphate in Wasch- und Reinigungsmitteln
(Phosphathöchstmengenverordnung) wurde 1980 erlassen. Sie schrieb eine Verminderung des Phosphatanteils in den
Rezepturen in zwei Stufen zum 1.Oktober 1981 und 1. April 1984 vor. Seit 1. Januar 1987 ist das überarbeitete Gesetz über die
Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz -
WRMG) in Kraft. Der
wesentlich erweiterte Geltungsbereich umfasst nun zum Beispiel auch die Wäscheweichspüler, aber
auch Produkte, die keine Waschmittel im eigentlichen Sinne sind (zum Beispiel organische Lösemittel,
Appreturen). Das Gesetz schreibt außerdem Angaben zur Dosierung und Ergiebigkeit der Waschmittel auf der
Packung vor.
Waschmittel werden unterteilt in verschiedene Waschmitteltypen. |