|
Wasserrechtlicher BescheidEin Wasserrechtlicher Bescheid ergeht von der Unteren Wasserbehörde an den Aufgabenträger für eine Abwasseranlage, legt Überwachungswerte für die Einleitung und die zulässige Jahresschmutzwassermenge fest. Die Wasserbehörde ist verantwortlich für den Vollzug des WHG und der LWG. |