Wasser-Wissen

 

Wasserwirtschaft

(water management) Als Wasserwirtschaft wird nach DIN 4049 die zielbewusste Ordnung aller menschlichen Einwirkungen auf das ober- und unterirdische Wasser verstanden. Die Gewässer sind nach § 1a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unterbleibt. Ziel der Wasserwirtschaft ist es, den Wasserhaushalt so zu ordnen, dass das ökologisches Gleichgewicht der Gewässer gewahrt oder wieder hergestellt wird, die einwandfreie Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft gesichert ist, gleichzeitig aber auch alle anderen Wassernutzungen, die dem Gemeinwohl dienen, auf lange Frist möglich bleiben. 

Mit "anderen" Wassernutzungen sind u.a. die Nutzung der Gewässer als Erholungs- und Freizeitpotentiale, die Fischerei, die Energiegewinnung (Staudamm), die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen und die Einleitung des benutzten Wassers als Abwasser aus Gemeinden und gewerblichen Betrieben gemeint. Wesentlicher Aspekt bei der Umsetzung dieser Ziele ist die Berücksichtigung der Nachhaltigkeit. Viele Bereiche der Wasserversorgung gehen in die Wasserwirtschaft ein. So bilden z.B. die Ergebnisse einer Grundwassermodellierung die Planungsgrundlagen für wasserwirtschaftliche Maßnahmen.

Links zum Thema

 

 
Impressum / Datenschutzerklärung