Wasser-Wissen


Zweckaufwand

(operating expense) Als Zweckaufwand werden die Grundkosten bezeichnet. Damit ist der Aufwand gemeint, der deckungsgleich mit den gebührenfähigen Kosten ist. Im Abwasserbereich sind das, z.B.:

  • Abschreibungen für abwassertechnische Anlagen
  • Aufwand für Betrieb und Unterhaltung dieser Anlagen
  • Verwaltungsaufwand
  • Selbsterbrachte und fremdbezogene Leistungen
 
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