Wasser-Wissen

 

 

Atrazin

Atrazin ist ein chemisches Pflanzenbehandlungsmittel, das, wie auch dessen Abbauprodukt Desethylatrazin, teilweise im Grundwasser vorkommt. Die Gründe dafür liegen hauptsächlich in der früher üblichen flächenhaften landwirtschaftlichen Anwendung dieses Pflanzenschutzmittels. Atrazin gilt als das bekannteste Herbizid und wurde vor allem im Maisanbau eingesetzt.

Seine Wirkung beruht auf einer Hemmung der Photosynthese. In pflanzlichen Lebensmitteln sind bis zu 0,1 mg/kg zugelassen, in Gemüsemais 1,0 mg/kg. Trotz gegenteiliger Annahme stellte sich mit Verbesserung der analytischen Möglichkeiten heraus, dass Atrazin bis ins Grundwasser gelangt. Im Trinkwasser wurde für Pflanzenbehandlungsmittel unabhängig von deren Giftigkeit ein einheitlicher Grenzwert von 0,1 µg/l festgelegt; er trat zum 1.10.1989 in Kraft. Der Hauptanteil aller positiven Befunde und Grenzwertüberschreitungen bei Pflanzenbehandlungsmitteln ist auf Atrazin und dessen Hauptabbauprodukt Desethyl-Atrazin zurückzuführen. Seit März 1991 ist zum Schutz des Grundwassers die Anwendung von Atrazin und 6 weiteren Wirkstoffen verboten. Ein Nachweis im Grundwasser ist noch auf Jahre hinaus zu erwarten. Bei Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser ist eine zeitlich befristete Ausnahmegenehmigung möglich. Voraussetzung ist ein erfolgversprechender Sanierungsplan und Einhaltung des Ausnahmegrenzwertes von 3 µg/l für Atrazin.

Atrazin gilt als schädlich für die Umwelt, vor allem für Pflanzen, Wasserlebewesen und Bodenorganismen und wird als wassergefährdend nach WGK 2 eingestuft.

 
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