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Pflanzenschutzmittel(plant protectant, plant protecting agent, plant protection product) Stoffe, die dazu bestimmt sind, Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse wie z. B. Früchte und Samen vor sogenannten Schadorganismen (Tiere, Pflanzen, Mikroorganismen) zu schützen, welche das gewünschte Produkt negativ in Menge oder Qualität beeinflussen könnte. Als Pflanzenschutzmittel im Sinne des Pflanzenschutzmittelgesetzes gelten auch Stoffe, die dazu bestimmt sind, Flächen von Pflanzenwuchs freizumachen oder freizuhalten. Pflanzenschutzmitteln gehören zu den Pestiziden. |
Die Prüfung, Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln werden durch das Pflanzenschutzmittelgesetz geregelt. Im Zuge des Zulassungsverfahrens befindet das Bundesgesundheitsamt über die mögliche Gefährdung von Mensch und Tier und das Umweltbundesamt über die mögliche Belastung des Wassers und der Luft durch das Pflanzenschutzmittel bzw. dessen Abfälle. Pflanzenschutzmittel dürfen nicht ins Grundwasser und Trinkwasser gelangen, da sie Giftstoffe, wie z. B. chlorierte Kohlenwasserstoffe enthalten können. Landwirte müssen beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln die in den Gebrauchsanleitungen vorgeschriebenen Abstandsauflagen zum Schutz von Oberflächengewässer einhalten. Seit 1989 gelten für Trinkwasser der Grenzwert von 0,1 µg/l pro Wirkstoff bzw. von 0,5 µg/l als Summe der Pflanzenschutzmittel. Nach Wirksubstoffen können Pflanzenschutzmittel unterschieden werden in:
Darüber hinaus werden Pflanzenschutzmittel nach ihrer Wirkung unterschieden in: ww |