Wasser-Wissen




Genehmigungsverfahren

(application of planning approval) Für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen, die eine Gefährdung für den Menschen und die Umwelt darstellen können, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörden erforderlich. Es wird geprüft, ob das beantragte Vorhaben allen gesetzlichen Vorschriften zum Schutz von Menschen und Umwelt entspricht. Die wichtigsten Vorschriften dazu enthalten das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bzw. das Atomgesetz mit ihren Verordnungen.

Im Bereich Abwasser ist es das Verfahren bei der Erteilung von Erlaubnis oder Bewilligung nach §§ 7 und 8 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für die Einleitung von Abwasser und bei der Zulassung von Abwasseranlagen.
 
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