Wasser-Wissen



Gewässerbenutzung

(waters using, using bodies of water) Rechtlicher Begriff, welcher bestimmte Formen der "Benutzung" eines Gewässers zusammenfasst. 

Die Benutzung der Gewässer bedarf gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) der Genehmigung, soweit sich nicht aus dem Wasserhaushaltsgesetz selbst oder den Wassergesetzen der Länder etwas anderes ergibt. Danach ist die Benutzung der oberirdischen Gewässer zum Gemeingebrauch jedermann gestattet. Zur Benutzung von Gewässern gehört z. B. Baden, Waschen, Schöpfen mit Handgefäßen, Viehtränken, Schwemmen, Kahnfahren und Eislaufen. 

Zur Gewässerbenutzung zählen auch folgende genehmigungspflichtige Benutzungsarten: 

Eine Genehmigung zur Gewässerbenutzung wird unter einem allgemeinen Gemeinwohlvorbehalt (§ 5 WHG) als Erlaubnis (§ 7 WHG) oder als Bewilligung (§ 8 WHG) erteilt und steht im pflichtgemäßen Ermessen der Behörde (sog. Bewirtschaftungsermessen). Eine Genehmigung ist zu versagen, soweit von der beabsichtigten Benutzung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit, insbesondere eine Gefährdung der öffentlichen Wasserversorgung zu erwarten ist (§ 6 WHG). 

Besonderheiten gelten für das Einleiten von Abwasser. So darf eine Erlaubnis u.a. nur dann erteilt werden, wenn die Schmutzfracht des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies nach dem Stand der Technik möglich ist (§ 7a Abs. 1 WHG).

Eine Gewässerbenutzung kann u.U. zu einer Gewässerbelastung führen.

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