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Betriebsbeauftragter für Umweltschutz(environmental officer, head of environmental dep.) Der Gesetzgeber fordert für die innerbetriebliche Umsetzung des Umweltrechts die Bestellung von Betriebsbeauftragten für Umweltschutz. Dem Betriebsbeauftragten obliegt eine Überwachungsfunktion hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben, eine Aufklärungsfunktion gegenüber der Belegschaft, eine Initiativfunktion (Einwirken auf Einführung umweltfreundlicher Techniken) sowie eine Berichtsfunktion gegenüber der Geschäftsleitung. |
Es wird unterschieden zwischen folgenden Betriebsbeauftragten:
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